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ᐅ Baugenehmigung für Einfamilienhaus erteilt, Einliegerwohnung noch zusätzlich?


Erstellt am: 21.08.18 08:31

Trude8021.08.18 08:31
Hey
Wir haben unsere Baugenehmigung für ein EFM bereits seit einigen Monaten vorliegen. Jedoch hat sich der Baubeginn verzögert.
In der Zwischenzeit ist der Wunsch nach einer Einliegerwohnung gewachsen und es wäre auch ohne Änderung des Außengrundrisses möglich. Innen müssten einige Türen zusätzlich geplant werden und küchenanschlüsse zusätzlich.

Jetzt die Frage nach der neuen Genehmigung. Brauchen wir da wieder das komplette genehmigungsverfahren oder gibt s da ne kleinere Variante?

Bzw. Auch ohne Architekt möglich?

Baden-Württemberg....
ypg21.08.18 08:52
Eine zweite Wohneinheit muss genehmigt werden.
Trude8021.08.18 09:52
Also richtig mit kompletter Einreichung und nochmal 2.000e Gebühren?
ypg21.08.18 10:44
So ein Nachantrag reicht sicherlich. Einfach mal den Architekt fragen und das Bauamt.
Es geht ja um eine zweite Wohneinheit. Die muss Bauplan-konform sein und der Energieeinsparverordnung genügen. Wie auch immer.
Caspar202021.08.18 10:57
Trude80 schrieb:
Änderung des Außengrundrisses möglich. Innen müssten einige Türen zusätzlich geplant werden und küchenanschlüsse zusätzlich.

Und noch möglicherweise andere Mauern zwischen der Hauptwohnung und der Einliegerwohnung...

Habt ihr nen eigenen Architekt? Oder ist der vom GU?
11ant21.08.18 20:53
Trude80 schrieb:
In der Zwischenzeit ist der Wunsch nach einer Einliegerwohnung gewachsen und es wäre auch ohne Änderung des Außengrundrisses möglich.
In welchen Dimensionen bewegen sich die Änderungen: "anderes" Haus in lediglich gleichen Außenmaßen, oder Kinderzimmer als Wohneinheit abtrennbar machen ?
architektwohneinheiteinliegerwohnung