ᐅ Baufertigstellungsbürgschaft für die Fertigstellung notwendig?
Erstellt am: 09.08.18 23:36
Knallkörper10.08.18 11:19
Der Einbehalt muss "angemessen" sein. Angemessen sind z.B. 200% der Mängelbeseitigungskosten. Das hat also kaum etwas mit den gesamten Baukosten zu tun.
Wenn dein Dach kompletter Pfusch ist, behältst du natürlich die ganze Abschlagszahlung für das Dach ein. Mindestens.
Eine Bürgschaft ist nicht ungewöhnlich. Viele, einschließlich mir, haben eine Gewährleistungsbürgschaft. Bei mir ist die Höhe 10%. Ich kenne aber niemanden, der eine Fertigsstellungsbürgschaft hat. Das lässt sich über den Zahlungsplan besser absichern.
Wenn dein Dach kompletter Pfusch ist, behältst du natürlich die ganze Abschlagszahlung für das Dach ein. Mindestens.
Eine Bürgschaft ist nicht ungewöhnlich. Viele, einschließlich mir, haben eine Gewährleistungsbürgschaft. Bei mir ist die Höhe 10%. Ich kenne aber niemanden, der eine Fertigsstellungsbürgschaft hat. Das lässt sich über den Zahlungsplan besser absichern.
Müllerin10.08.18 13:53
ich zitiere mal aus dem Notarvertrag:
"der Käufer ist berechtigt gem. §632a III Baugesetzbuch zur Sicherung der rechtzeitigen Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel, bereits bei der ersten Rate einmalig 5% des Kaufpreises einzubehalten. "
"der Käufer ist berechtigt gem. §632a III Baugesetzbuch zur Sicherung der rechtzeitigen Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel, bereits bei der ersten Rate einmalig 5% des Kaufpreises einzubehalten. "
Ähnliche Themen