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ᐅ Baufertigstellungsbürgschaft für die Fertigstellung notwendig?

Erstellt am: 09.08.18 23:36
B
blaupuma
Hallo,
wir starten nächste Woche mit dem Bau. Es ist ein kleinerer bis mittlerer regionaler Bauunternehmer.

Nun frage ich mich ob ich so eine Art Bürgschaft zur Fertigstellung haben sollte? ( Damit werben ja große Häuseblauer. )

Oder ist das Quatsch ?
Ich habe volles Vertrauen in die Firma, bezahlt wird nach Baufortschritt.

Ich kenne das eigentlich nur vom
Hausbau meines Vaters. Der hat vor 5 Jahren mit einem freien Architekten gebaut, und hat von den Gewerken so eine Bürgschaft bekommen, dass die 5 Jahre Gewährleistung auf jedenfall abgesichert waren.

Dank euch für die Aufklärung
K
Knallkörper
10.08.18 11:19
Der Einbehalt muss "angemessen" sein. Angemessen sind z.B. 200% der Mängelbeseitigungskosten. Das hat also kaum etwas mit den gesamten Baukosten zu tun.

Wenn dein Dach kompletter Pfusch ist, behältst du natürlich die ganze Abschlagszahlung für das Dach ein. Mindestens.

Eine Bürgschaft ist nicht ungewöhnlich. Viele, einschließlich mir, haben eine Gewährleistungsbürgschaft. Bei mir ist die Höhe 10%. Ich kenne aber niemanden, der eine Fertigsstellungsbürgschaft hat. Das lässt sich über den Zahlungsplan besser absichern.
M
Müllerin
10.08.18 13:53
ich zitiere mal aus dem Notarvertrag:

"der Käufer ist berechtigt gem. §632a III Baugesetzbuch zur Sicherung der rechtzeitigen Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel, bereits bei der ersten Rate einmalig 5% des Kaufpreises einzubehalten. "
dach