ᐅ Bauen im Bestand - Nachträglich Mehrkosten trotz Festpreis
Erstellt am: 26.02.23 20:56
kati133727.02.23 09:28
Wenn ich dich recht verstehe hatte der Bauunternehmer erwartet, dass der Keller größer dimensioniert sei als in der Dokumentation (die auch im Vertrag erwähnt wird) geschrieben steht.
Hast du ihn mal gefragt wie er darauf kommt?
Ich würde ja wenn es keine Hinweise auf etwas anderes gibt, davon ausgehen, dass der Keller genau so groß ist wie's in den Dokumenten steht. Da liegt doch irgendwie der Hund begraben?
Hast du ihn mal gefragt wie er darauf kommt?
Ich würde ja wenn es keine Hinweise auf etwas anderes gibt, davon ausgehen, dass der Keller genau so groß ist wie's in den Dokumenten steht. Da liegt doch irgendwie der Hund begraben?
Tolentino27.02.23 09:32
Stand denn der Plan des Neubaus schon bei Vertragsunterzeichnung fest? Hat sich nach der Vertragsunterzeichnung noch was am Plan geändert?
Berlinho227.02.23 13:58
Es geht nicht um den gesamten Keller, sondern ausschließlich um den mittleren Fundamentstreifen. Dieser ist ausgeführt wie dokumentiert, aber nachträglich wurde festhestellt, dass er die neue Belastung nicht hält.
Der Plan des Neubaus stand bei Vertragsunterzeichnung fest. An diesem hat sich nichts geändert.
Berlinho227.02.23 14:02
Was sähest Du denn als "einvernehmlichen Lösungsvorschlag" unter der Berücksichtigung des von mir geschilderten Sachverhalts?
Berlinho227.02.23 14:12
Nachtrag:
In der Baubeschreibung ist zum Thema der Außenwand natürlich mehr spezifiziert.
Da steh 24cm Poroton + 16cm Mineralwolle.
Zum wichtigen Punkt mit dem Keller steht da jedoch nur der exakte Wortlaut, wie von mir geschrieben.
Als Experte im Bereich Formulierungen meine Frage an Dich:
So richtig rechtssicher ist das doch für keine Partei formiliert. Warum gehst Du davon aus, dass das für den GÜ vorteilhaft formuliert wäre und nicht nachteilig? Es gibt ja keine Vorbehalte oder sonstige Verweise und Einschränkungen im Vertrag.
Es wird sogar explizit noch auf die hostorischen Ausführingsunterlagen referenziert oder hat das kein Gewicht?
In der Baubeschreibung ist zum Thema der Außenwand natürlich mehr spezifiziert.
Da steh 24cm Poroton + 16cm Mineralwolle.
Zum wichtigen Punkt mit dem Keller steht da jedoch nur der exakte Wortlaut, wie von mir geschrieben.
Als Experte im Bereich Formulierungen meine Frage an Dich:
So richtig rechtssicher ist das doch für keine Partei formiliert. Warum gehst Du davon aus, dass das für den GÜ vorteilhaft formuliert wäre und nicht nachteilig? Es gibt ja keine Vorbehalte oder sonstige Verweise und Einschränkungen im Vertrag.
Es wird sogar explizit noch auf die hostorischen Ausführingsunterlagen referenziert oder hat das kein Gewicht?
11ant27.02.23 14:52
Berlinho2 schrieb:
@11ant Was meinst Du mit "der Auftragnehmer muss [...] Auftragsvolumen schinden."?Na, der Bauboom ist rückläufig, und er hat Leute, die er in Lohn und Brot halten will. Also versucht er, die Volumina bestehender Aufträge zu erweitern., also zum Burger noch eine Apfeltasche dazu zu verkaufen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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