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ᐅ Bauen im Bestand - Nachträglich Mehrkosten trotz Festpreis


Erstellt am: 26.02.23 20:56

xMisterDx27.02.23 20:36
Es redet sich immer leicht daher, wenn man sein eigenes Haus schon fertig hat oder der Unternehmer mit einem selbst fair umgeht. Der Rat zum Beschreiten des Klageweges kann Sinn machen... aber nicht wegen 20.000 EUR beim nem Hausbau für 500.000 EUR aufwärts.

Beschreitest du den Klageweg, kannst du dir sicher sein, dass auf der Baustelle in den nächsten 2, 3 Jahren nichts passieren wird. D.h du müsstest unter Umständen sogar selbst Vorkehrungen treffen, um Schäden durch Witterung zu verhindern. Kann mir nicht vorstellen, dass man alte Fundamente einfach mehrere Jahre ungeschützt stehen lassen kann.

Sicherlich kann der GU dir auch noch weitere Nachträge stellen. Er muss sich aber auch darüber im Klaren sein, dass der Bauherr irgendwann pleite ist. Hat der GU daran Interesse? Eher nicht.

Wegen 20k würde ich da kein Fass aufmachen. Mit dem GU sprechen, ob man sich irgendwo einig wird, vielleicht 15k. Alles andere wird viel, viel, viel teurer...

Stell dir vor du verlierst vor Gericht. Dann zahlst du die Prozesskosten (mindestens 5stellig), der GU fordert weiterhin 20k und in 2-3 Jahren auch ne saftige Preiserhöhung, weil die Preisbindung längst dahin ist.
xMisterDx27.02.23 20:38
K a t j a schrieb:

Wie hoch sind die bisher erbrachten Leistungen? Ist überhaupt schon irgend etwas passiert oder würde bei einer Vertragsaufhebung jede Partei wie vor dem Abschluss da stehen?

In der Regel werden 10% vertraglich vereinbart, wenn der Auftraggeber kündigt.
Das lässt sich auch gut begründen, denn der GU hätte in der Zeit andere Aufträge annehmen können, der wirtschaftliche Schaden ist also real vorhanden.

Wenn ich Auftrag A annehme, dafür Zeit blocke und Auftrag B deswegen ablehne... dann springt Auftrag A einfach ab, daraus entsteht mir ein Schaden, denn Auftrag B ist unter Umständen nicht mehr interessiert.

Wie sagte der Vertriebler für die Grundstücke damals... "Wenn Sie jetzt unterschreiben, ist es ernst. Dann gibt es kein 'ich wollte das mal ausprobieren, jetzt will ich das Grundstück nicht mehr'... überlegen Sie es sich also gut."
Berlinho227.02.23 21:41

Vielen Dank für deine Einschätzung. Wie du schon sagst ist es für den weiteren Verlauf vermutlich besser sich jetzt konstruktiv aber bestimmt um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen, als das einfach zu aktzeptieren und dem GÜ zu signalisieren, dass man eh alles frisst.

An dem Nachtrag arbeite ich noch. Mir wurde zugesichert, dass ich ein detailiertes Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen zu den Arbeitsschritten bekomme. Erhalten habe ich vom Wortlaut und Umfang her ca: "Unterfangen des Bestandsfundents 18t EUR."


Aktuell sind ca. 50t EUR an den GÜ geflossen.
Für Architekt, Vertragsplan, Bauantrag und Ausführungsplan. Bauleistungen wurden noch keine bezahlt.


Noch hat der GÜ nicht so super viel bekommen. Ca. 11% des vereinbarten Festpreises. Ich hoffe eigentlich, dass er auch gerne den Rest sehen möchte und das nicht an 9t EUR scheitern sollte...
Berlinho227.02.23 21:52


Wegen 20k gehe ich nicht insolvent. Ich verdiene aber auch nicht mal eben 20k netto in nem Monat, als dass ich das einfach anschreiben möchte.

Mir gehts insbesondere um die Einschätzung der von mir vorgelegten Inhalte und Euer initiales Gefühl, wer hier rein vertraglich eher angeschmiert ist.
Dass das am Verhandlungstisch bei Bockbeinigkeit des Gegenüber nichts bedeutet und der Rechtsweg keine Option ist, ist für mich klar. Grundsätzlich gehe ich aber immer noch bei meinem Gegenüber von einem Menschen aus, der meiner Meinung nach immer noch was verdienen soll am dem Projekt. Bei dessen Verschulden jedoch bitte nicht voll auf meinen Nacken, sonder teilweise eben auch mit etwas geringerem Profit in letzter Konsequenz.

Ist das heutzutage völlig naiv gedacht?
Reggert27.02.23 22:18
Kann mich auch täuschen aber 50k für Planungsleistungen ist schon eine ganze Menge

Wie groß ist die Summe für das Haus am Ende?
Berlinho227.02.23 22:26

Der vertragliche Festpreis ist für mein eigentliches Anliegen nicht wirklich relevant.
Es geht ja auch nicht um das, was gemeinsam abgestimmt und unterschrieben wurde, sondern um die nachträglichen anfallenden Kosten und wer diese eigentlich tragen sollte.

Wie ist hierzu deine Meinung?