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ᐅ Bauen im Bestand - Nachträglich Mehrkosten trotz Festpreis


Erstellt am: 26.02.23 20:56

kati133727.02.23 23:33
Das wird dir hier niemand beantworten können. Alles was wir kennen sind einzelne Vertragsfetzen. Ein Werkvertrag ist aber ein komplexes Gesamtwerk. Ich glaube der sinnvollste Rat der euch hier schon mehrfach gegeben wurde war, das vom Fachanwalt prüfen zu lassen. Nicht um euren GÜ dann anwaltlich anschreiben zu lassen, sondern rein als Rechtsberatung für euch.
Denn was ihr in diesen Verträgen ausgehandelt und unterschrieben habt, dass ist letztendlich die Grundlage des gesamten Vertragsverhältnisses. Diese "nachträglich anfallenden Kosten" sind ja nicht wirklich nachträglich, es ist vielmehr die Frage ob das vertraglich irgendwo abgedeckt wird, und falls nicht, wie dann die Rechtslage wäre.
Reggert28.02.23 05:40
Ich habe aktuell eher die "Befürchtung" mit 50k hast du den Unternehmer bereits ordentlich überzahlt und er haut dir vllt auch deswegen Mehrkosten drauf weil er dein Projekt nicht unbedingt zu Ende bringen will und/ oder kann.
Was du bereits bezahlt hast kann man ja erstmal verbuchen unter voraussichtlich weg bei Trennung, zurück überweisen tut dir keiner was freiwillig und jahre drauf warten ist auch nicht schön...

Welchen Spielraum hast du? Keinen... versuche die 20k zu verhandeln und dann muss man damit leben. Rechtlich wirst du recht haben aber was hilft recht haben wenn man ein haus bauen will... außer du hast viel zeit und kannst drauf verzichten in den nächsten 2-3 jahren einzuziehen
hanghaus202328.02.23 08:25
Nach dem was Du hier geschrieben hast bist Du mMn im Recht. Das würde ich dem Unternehmer auch genau so sagen. Die Begründung liefert Dir der Fachanwalt. Im Anbetracht, das Du bereits 50k gezahlt hast ist ein Rechtsstreit vermutlich nicht die angestrebte Lösung. Einigt Euch auf 50% der Nachtragssumme. Mach dabei deutlich, das das ein enormes Entgegenkommen von Dir ist. Und Du davon ausgehst, das somit im beiderseitigen Interesse der Bau fristgerecht fertiggestellt wird.

Hast Du denn schon die Baugenehmigung?
hauskauf198728.02.23 09:39
Ich bin geschockt wie viele hier zum sofort zahlen/einigen usw tendieren auch wenn ich die Argumente teilweise nachvollziehen kann.
Wenn du meinst du bist im Recht, dann ablehnen mit Hinweis auf Vertragspassus usw. und dann abwarten. Bringt dich meiner Meinung nach in eine bessere Position...
Also ich hätte nicht 20k einfach mal zum ausgeben weil ein NA ins Haus flattert...
Berlinho228.02.23 10:07

Die Baugenehmigung liegt vor.
Welchen Unterschied mach das für Dich?

Ansonsten kann ich an dieser Stelle nur meinen herzlichen Dank für Eure offenen Worte und ehrlichen Einschätzungen aussprechen.

Wir suchen jetzt das konstruktive Gespräch. Einen Rechtsstreit möchten wir vermeiden, davon profitieren meistens die Anwälte.
Wir erwarten hier eine erhebliche Kostenbeteiligung durch den GÜ und werden unsere eigene erhebliche Kostenbeteiligung als klares Entgegenkommen unsererseits kommunizieren.

Mal schauen was das Ergebis sein wird, trotz meiner vollmundigen Ankündigungen.
hanghaus202328.02.23 10:12
hauskauf1987 schrieb:

Ich bin geschockt wie viele hier zum sofort zahlen/einigen usw tendieren auch wenn ich die Argumente teilweise nachvollziehen kann.
Wenn du meinst du bist im Recht, dann ablehnen mit Hinweis auf Vertragspassus usw. und dann abwarten. Bringt dich meiner Meinung nach in eine bessere Position...
Also ich hätte nicht 20k einfach mal zum ausgeben weil ein NA ins Haus flattert...
Ich würde das auch eher so handhaben. Ich kann ja nun auch nicht einfach Geld drucken.
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