Bauen auf dem Grundstück der Eltern

4,80 Stern(e) 4 Votes
V

Vip3r86

Hallo,

ich habe mich soeben neu im Forum angemeldet und möchte dies gern direkt mit einer grundlegenden Frage verbinden:

Die Eltern meiner Frau besitzen insgesamt 3 unmittelbar aneinander grenzende Grundstücke im Wohn-/Mischgebiet. Auf einem befindet sich deren privates Wohnhaus, auf einem anderen ihr Gewerbebetrieb - eine Gaststätte. Das dritte Grundstück ist unbebaut. Sie würden uns nun gern Baufläche für unser neu zu errichtendes Einfamilienhaus unentgeltlich zur Verfügung stellen. Bevorzugen würden wir einen Teilbereich auf dem Grundstück der Gaststätte. Dieses wiederum befindet sich im Privatbesitz ihrer Mutter und ist an den Betrieb verpachtet.

Es stellt sich nun die Frage, welche sinnvollen Alternativen zu einer Aufteilung des Grundstücks und den damit verbundenen Kosten / zeitlichem Verzug bestehen. Dies wäre m.E. auch nicht sonderlich sinnvoll, da meiner (geschwisterlosen) Frau in einigen Jahren ohnehin Betrieb nebst gesamtem Grundstück übergeben werden sollen.

Ich wäre euch für einige Tipps sehr dankbar.


VG Tobias
 
P

Polle 1967

Lasst euch auf jeden Fall ein teil vom ganzen abtrennen,welches an euch überschrieben wird.
Dieses kann auch durch eine Schenkung geschehen, somit seit ihr auf der sicheren Seite mit der Bank und das Grundstück wird euch dort als Eigenkapital angerechnet.

Außer dem könnte es Probleme geben,da ihr auf fremdem Grundstück baut.
 
M

merlin83

könnte ggf. eine Betriebsafspaltung bzw. Betriebsvermögen vorliegen....bevor Verträge unterschrieben werden, würde ich auf jeden Fall den Steuerberater der Schwiegereltern ins Boot nehmen.

Ich kenne die Wertverhältnisse, Verträge und Abreden im vorliegenden Fall nicht...werden Nutzungsrechte auf einen langen Zeitraum unentgeltlich überlassen, könnten ggf. schenkungssteuerrechtliche Aspekte im Raum stehen. Da wäre momentan von den Schwiegereltern an Dich ein Freibetrag von EUR 20.000 je Zuwender gegeben, der schnell verbraucht sein kann.
 
P

Polle 1967

Die Überlassung sollte zuerst an deine Frau gehen,diese kann in dem Zusammenhang da ihr Verheiratet seit 50/50 als Zugewinn an dich zur Hälfte übergehen.
Somit habt ihr 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
 
B

Bauexperte

Hallo Tobias,

Bevorzugen würden wir einen Teilbereich auf dem Grundstück der Gaststätte.
Sicher?

Ich möchte Dir empfehlen, einige Abende oder Wochenenden bei der Gaststätte zu verbringen; je nach gastronomischem Konzept ist es gar nicht mal so einfach, "allein" zu sein

Es stellt sich nun die Frage, welche sinnvollen Alternativen zu einer Aufteilung des Grundstücks und den damit verbundenen Kosten / zeitlichem Verzug bestehen ... Ich wäre euch für einige Tipps sehr dankbar.
Dieses Forum hat den großen Vorteil, daß ein Steuerberater (Steuerberater) zu seinen Mitgliedern zählt. Also lies Dir *merlins" Rat durch und beherzige ihn, bevor Du kraft Laienmeinung auf die Nase fällst.

Frohes neues Jahr!
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben