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ᐅ Bauantrag für ein erschlossenes Grundstück im Außenbereich


Erstellt am: 18.08.20 16:46

Grillhendl23.08.20 16:06
es war ein Dinkelfeld....
Landschaft mit grünem Feld, Scheune, Bäumen und blauem Himmel
Pinkiponk23.08.20 17:55
Grillhendl schrieb:

es war ein Dinkelfeld.... [ATTACH alt="fullsizeoutput_1ab3.jpeg"]50777[/ATTACH]
Es war ein schönes Dinkelfeld.
kati133723.08.20 18:31
Interessehalber,
wie wäre denn der hier diskutierte Fall zu bewerten, wenn:
- Bauvoranfrage vom Bauamt zwecks Bauen im Außenbereich positiv entschieden (schriftlich)
- Unternehmungen zum Grundstückserwerb und Bodenbewertung usw beginnen
- Bauamt revidiert die Entscheidung und widerruft den Vorbescheid mit der Begründung "Außenbereich"

Hat man da irgendwelche rechtliche Handhabe? Der Widerrufsgrund entspricht ja dem Grund weswegen überhaupt initial angefragt wurde. Darf das Amt da einfach "yay" dann "nay" sagen?
Kit.Traverse23.08.20 18:35
kati1337 schrieb:

Interessehalber,
wie wäre denn der hier diskutierte Fall zu bewerten, wenn:
- Bauvoranfrage vom Bauamt zwecks Bauen im Außenbereich positiv entschieden (schriftlich)
- Unternehmungen zum Grundstückserwerb und Bodenbewertung usw beginnen
- Bauamt revidiert die Entscheidung und widerruft den Vorbescheid mit der Begründung "Außenbereich"

Hat man da irgendwelche rechtliche Handhabe? Der Widerrufsgrund entspricht ja dem Grund weswegen überhaupt initial angefragt wurde. Darf das Amt da einfach "yay" dann "nay" sagen?
Das Amt ist nach der Zusage der Bauvoranfrage nicht mehr befugt, "nay" zu sagen (außer, eine gewisse Zeit ist verstrichen). Hatte mich diesbezüglich auch 110 %ig schlau gemacht.
Escroda23.08.20 18:51
Grillhendl schrieb:

Ich hatte das Glück, dass grad die Änderung am Laufen war und mich NACH der Antragsfrist mit meinem Grundstück noch habe "reinwanzen" können.
Ich glaube, das trifft es sehr genau. Du hattest sehr viel Glück.
Grillhendl schrieb:

Und obwohl das von allen Behörden abgesegnet wurde und auch in den amtlichen Bekanntmachen ausgehängt wurde ist die Änderung glaub ich bis heut net durch.
Da muss ich leider Deinen Glauben erschüttern. Die Flächennutzungsplan-Änderung ist bereits seit fast einem Jahr (12.09.2019) rechtskräftig. Du hast also nicht im Außenbereich gebaut.
Grillhendl schrieb:

Das Landratsamt meinte nämlich dann zu mir, es wäre einfacher für mich mit Sondergenehmigung zu bauen.
Ja, weil das Verfahren zur Flächennutzungsplan-Änderung zum Zeitpunkt der Bauantragststellung bereits weit fortgeschritten war - der Änderungsbeschluss wurde ja schon im Oktober 2018 gefasst und die Offenlage hatte bei Deiner Bauantragstellung schon begonnen - aber noch nicht rechtskräftig.
Grillhendl schrieb:

es war ein Dinkelfeld....
Du solltest Immobilienmaklerin werden. Auf den Fotos sieht es so aus, als würde das Haus ganz allein auf weiter Flur stehen, nach dem Luftbild kann man die Zulassung als Ortsbildabrundung dann doch besser verstehen.

Luftbild einer Parzellierung mit gelben Grenzlinien; roter Kreis markiert Nr. 32.
Grillhendl23.08.20 20:20
Escroda schrieb:

Du solltest Immobilienmaklerin werden. Auf den Fotos sieht es so aus, als würde das Haus ganz allein auf weiter Flur stehen, nach dem Luftbild kann man die Zulassung als Ortsbildabrundung dann doch besser verstehen.

Ja, das ist quasi unser Ausblick von der Terrasse - ins gefühlt unendliche...

der Blick in die andere Richtung offenbart dann die Ortsanbindung:

Kleines Haus mit dunklem Dach und Veranda, Scheunen, Bäume, Autos vor dem Haus, Abendhimmel.
bauamtbauvoranfrageflächennutzungsplanrechtskräftig