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ᐅ Bauamt und Garage bzw. Bodenplatte


Erstellt am: 08.08.2016 20:58

Redsonic 08.08.2016 20:58
Hallo Forum,

ich habe mal eine Frage zur Garagenplanung. Wir bauen ein Einfamilienhaus und wollen für den Bauantrag auch gleich die Garage von 5x6 m mit einzeichnen lassen. Mir wurde das so empfohlen, damit der Vermesser nicht ein zweites Mal kommen muss - spart wohl 360€. Deshalb wollen wir die Bodenplatte für die Garage in Eigenleistung parallel zum Bau errichten. Geplant war ein Walmdach, nun kam aber auch wieder Flachdach mit Begrünung ins Spiel.

Dachte mir nun, dass wir erst mal die Bodenplatte machen und dann weitersehen. Nun hat mich aber der Architekt verunsichert. Es sei wohl schon entscheiden ob Walmdach oder nicht weil es ja dann über 3 m Höhe wäre und dass dann wieder mehr bei der Genehmigung kostet. Außerdem sollen wir uns das mit der Dachform bei Grenzbebauung gut überlegen. Alles unter 3 m und kleiner 45 m2 sei genehmigungsfrei.

Nun frage ich mich aber, warum man dann diesen Aufriss mit dem Vermesser macht. Ich verstehe es nicht. Vielleicht kann mir einer helfen.

Danke und Grüße

DragonyxXL 09.08.2016 11:46
Bei uns haben wir eine ähnliche Situation. Wir wollten Satteldach über 3m und überlegen jetzt, ob wir ein Flachdach machen. Das Satteldach haben wir mit eingereicht. Wenn wir jetzt doch Flachdach machen kommen wir unter die 3m und somit auch in die Genehmigungsfreiheit.
Welchen Aufriss mit dem Vermesser meinst du? Der kommt und steckt dir ab, wo deine Fluchten liegen sollen. Das Ding muss ja da stehen wo es genehmigt wurde (falls ihr die Walmdachvariante macht). Wenn ihr das selbst einmesst und dann doch mit Walmdach baut und die Garage dann nicht dort steht wo sie genehmigt wurde, gibt's bestimmt Probleme.

DG 09.08.2016 17:09
Ganz schlau werde ich aus der Aussage bzgl. der Vermessung nicht, kann verschiedene Ursachen haben:

1. Wenn Haus und Garage an zwei verschiedenen Terminen abgesteckt werden (also Nägel auf Schnurgerüst für den Rohbau), dann kostet das natürlich doppelt, weil man zweimal zur Baustelle muss.

2. Wenn die abschließende Gebäude-Einmessung gemeint sein sollte (kenne die Gebührensätze in BB nicht), können auch Zusatzkosten entstehen.

Wenn Dir der Vermesser bekannt ist, einfach direkt anrufen, er wird das sicher schnell erläutern können.

MfG
Dirk Grafe

tomtom79 09.08.2016 20:39
Warum muss du abstecken lassen? Wir haben unsere Garage nach dem das Haus stand, selbst vermessen.

Eingereicht haben wir es direkt mit dem Bauantrag.

Wastl 10.08.2016 12:24
tomtom79 schrieb:
Warum muss du abstecken lassen? Wir haben unsere Garage nach dem das Haus stand, selbst vermessen.

Eingereicht haben wir es direkt mit dem Bauantrag.
Haben wir auch so gemacht - nur das die bei uns nicht genehmigt werden musste, da unter 45m2 usw.

Doc.Schnaggls 17.08.2016 08:41
Redsonic schrieb:
Wir bauen ein Einfamilienhaus und wollen für den Bauantrag auch gleich die Garage von 5x6 m mit einzeichnen lassen.

Hallo,

mal ganz abseits vom eigentlichen Thema:

Für zwei "normale" PKW wird das aber schon ganz schön "kuschelig"

Meine Empfehlung wäre mindestens 6 x 6 Meter, insbesondere wenn man bedenkt, dass auf der Torseite ja auch noch ein paar cm Wand vorhanden sein müssen...

Grüße,

Dirk
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