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ᐅ Bauamt und Garage bzw. Bodenplatte


Erstellt am: 08.08.2016 20:58

ypg 17.08.2016 10:38
Mal von der Genehmigung abgesehen: eine Garage kann auch (vorher) vom Ersteller vermessen werden

Redsonic 24.08.2016 08:52
Danke für eure Antworten. Habe jetzt noch mal mit dem Vermesser gesprochen, der das dann recht gut erklären könnte.

Es sind zwei verschiedene Themen, die hier ineinander spielen. Einmal gibt es die Bauvorschriften aus der Landesbauordnung (9m Grenzbebauung, genehmigungsfrei bis 3m Firsthöhe und <45m2). Und dann gibt es den Eintrag ins Liegenschaftskataster. Bei dem Punkt kann man sparen. Insbesondere weil der Vermesser in Brandenburg nur noch ein Mal kommen muss und das nach Fertigstellung der Bodenplatte.

Für den Eintrag ins Liegenschaftskataster wird nach Gebührensatzung und je nach Kosten des beantragten BV abgerechnet. Da gibt es Sätze bis 250.000 und ab 250.000 €. Wenn ich also Haus und Garage gleichzeitig eintragen lasse, spare ich diese Grundgebühr von ca. 360 €, die anfällt, wenn die Garage später erst eingetragen wird und sich dann nach Tabelle bis 250.000 € berechnet.

Fazit: auch wenn die Garage genehmigungsfrei ist, fallen Kosten für die Eintragung an. Da kann man sparen, wenn man es zusammen macht. Allerdings muss ich jetzt die Bodenplatte für die Garage zeitgleich fertig haben.

Grüße

PS: Garage muss leider 5 x 6 m bleiben. Wird ne Einzelgarage. Will zwischen Haus und Garage durchlaufen können.

DG 24.08.2016 09:49
tomtom79 schrieb:
Warum muss du abstecken lassen? Wir haben unsere Garage nach dem das Haus stand, selbst vermessen.

Eingereicht haben wir es direkt mit dem Bauantrag.

Zur Absteckung:

Man muss in den allermeisten Fällen nicht durch einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur abstecken lassen, wobei es allerdings Gemeinden gibt, die das vorschreiben. Meistens aber nicht wegen der Lage, sondern wegen den Höhen, also zB in Innenstädten, wo viel Geländerelief vorhanden ist und daher viel mit Höhen getrickst wird.

Dennoch halte ich es für sinnvoll, die meisten Bauunternehmer mittlerweile auch, denn die Schäden, die dabei entstehen können, stehen in keinem Verhältnis zu den Vermessungskosten.

Der Punkt ist, dass weder Bauherren/Laien noch Bauunternehmer einen Grenzstein kontrollieren können. Wenn der Stein falsch steht, steht die Garage eben auch falsch. Gerade wenn es dann beim Nachbarn auch eng wird und er seine Garage parallel auf der anderen Seite der Grenze bauen will, ist der Schaden dann da.

MfG
Dirk Grafe
garagebauunternehmer