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ᐅ Bau und Leistungsbeschreibung - Vertrag noch Energieeinsparverordnung 2014


Erstellt am: 29.08.16 15:07

Sonnengarten30.08.16 09:13
Danke für die Rückmeldungen!
Habe jetzt ein paar Neuigkeiten auch nach Rücksprache mit dem Bauträger.
Die Bezeichnung "Kfw 70 Effizienzhaus (Energieeinsparverordnung 2014 -ohne verschärfte Auflagen)"
soll bedeuten, dass nach der ersten Energieeinsparverordnung 2014 gebaut wird und nicht nach der seit 2016
gültigen Energieeinsparverordnung 2014 in "verschärfter Version". Hier wäre sonst die aktuellste Version KFW 55 Haus.

Soweit ich es richtig verstanden habe verhält es sich wie folgt.
Die Energieeinsparverordnung 2014 hatte ein Referenzgebäude mit einem Jahresprimärenergiebedarf von 100%.
Das KfW 70 Haus lag hier im Vergleich bei einem Jahresprimärenergiebedarf von 70%

Die verschärfte Energieeinsparverordnung 2014 die seit 2016 gilt, hat zwar noch das selbe Referenzgebäude von 100%
allerdings höhere Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Dämmung.
Damit hat das KfW 70 Haus hier im Vergleich nur noch Mindestanforderungen erfüllt und liegt bei 100% liegt und so aber auch noch gebaut werden darf weil nicht darüber liegend.
Als neues KfW Haus unter diesem Standard gäbe es das KfW 55 Haus.

Auszug zur Verschärfung der Energieeinsparverordnung 2014:
"Das KfW-Effizienzhaus 70 wird nicht mehr gefördert und entspricht jetzt dem Referenzhaus."
RobsonMKK30.08.16 09:55
Sonnengarten schrieb:
Die verschärfte Energieeinsparverordnung 2014 die seit 2016 gilt, hat zwar noch das selbe Referenzgebäude von 100%
Sonnengarten schrieb:
"Das KfW-Effizienzhaus 70 wird nicht mehr gefördert und entspricht jetzt dem Referenzhaus."

Wie du vielleicht merkst, dass schließt sich aus.
Und die Energieeinsparverordnung 2014 ist seit dem 1.1.2016 nicht mehr gültig.

Das aktuelle Referenzgebäude ist eine verbesserte Version des ehemaligen KfW 70 Hauses, bedeutet, dies sind die mindesten Anforderungen die ein neues Gebäude erfüllen muss.
Musketier30.08.16 16:07

Ich glaube du hast einen Denkfehler oder hast dich etwas unglücklich ausgedrückt.

Das Referenzgebäude ist meines Wissens immer noch das gleiche aus der Energieeinsparverordnung 2009. Das sieht man auch daran, dass die Vorgaben für ein KFW 55 Haus nach der 2014er und 2016er Energieeinsparverordnung gleich sind. (55% vom Referenzhaus)
Mit der Energieeinsparverordnung 2016 muß das Haus 25% besser sein, als das Referenzgebäude. Das Referenzgebäude ist also nicht mehr Mindeststandard wie bei der 2014er Energieeinsparverordnung.
RobsonMKK schrieb:

Das aktuelle Referenzgebäude ist eine verbesserte Version des ehemaligen KfW 70 Hauses.

Da das Referenzgebäude immer noch gleich ist, kann es also kein verbessertes KFW 70 (nach Energieeinsparverordnung 2014) Haus sein. Der Mindeststandard eines nach Energieeinsparverordnung 2016 errichteten Hauses ist nur in etwa gleichzusetzen mit dem ehemaligen KFW 70 Haus.
RobsonMKK30.08.16 16:16
Einverstanden , wobei ich mich in erster Linie auf die Aussagen bezog zu dem Auszug aus der Energieeinsparverordnung.

Wobei die Erklärungen des BU auf mich etwas seltsam wirken, aber es kann gut sein das es nur mir so geht.
energieeinsparverordnungkfwreferenzgebäudejahresprimärenergiebedarfreferenzhausmindeststandard