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dieter131
Hallo liebe Häuslebauer,
werde in diesem Frühjahr mit einem Fertighaushersteller einen kleinen
Bungalow bauen.
Als "Barzahler" würde ich vom Hersteller eine Bürgschaft Ihrer
Sparkasse erhalten. Folgende Frage stellt sich für mich:
1. Die Bürgschaft erhalte ich erst nach Zahlung der Rechnung (100%)
wie kann ich mich dabei absichern, dass die Bürgschaft wirklich
kommt. Kann man z.B. eine Überweisung tätigen, die auf das Konto
der Baufirma kommt, aber erst "freigegeben" wird, wenn ich die
Bürgschaft erhalte.
2. Reicht eine Bürgschaft bei einem kleinen Fertighaus über 6 Monate
aus.
3. Was ist, wenn in der Garantiezeit das Unternehmen insolvent geht ?
Ich weiß, viele Fragen aber vielleicht hat einen ähnlichen Fall der
ein oder andere von Euch bereits durchgespielt.
Auf jeden Fall lieben Dank für Eure Antworten.
Dieter131
werde in diesem Frühjahr mit einem Fertighaushersteller einen kleinen
Bungalow bauen.
Als "Barzahler" würde ich vom Hersteller eine Bürgschaft Ihrer
Sparkasse erhalten. Folgende Frage stellt sich für mich:
1. Die Bürgschaft erhalte ich erst nach Zahlung der Rechnung (100%)
wie kann ich mich dabei absichern, dass die Bürgschaft wirklich
kommt. Kann man z.B. eine Überweisung tätigen, die auf das Konto
der Baufirma kommt, aber erst "freigegeben" wird, wenn ich die
Bürgschaft erhalte.
2. Reicht eine Bürgschaft bei einem kleinen Fertighaus über 6 Monate
aus.
3. Was ist, wenn in der Garantiezeit das Unternehmen insolvent geht ?
Ich weiß, viele Fragen aber vielleicht hat einen ähnlichen Fall der
ein oder andere von Euch bereits durchgespielt.
Auf jeden Fall lieben Dank für Eure Antworten.
Dieter131