ᐅ BAFA Förderung Tipps
Erstellt am: 24.05.16 20:01
Nein es geht um einen Neubau. Die Anlage ist in er Liste der geförderten Geräte und wird damit gefördert. Eine Bekannte von uns hat die Anlage und das Geld nun bekommen. Ich dachte auch das die Anlage keine 4,5 erreicht, aber Sie meinte, sie bekommt die Förderung, und die ist auf der Liste der förderfähigen.
Die Liste sagt ja nur aus, dass die dort aufgeführten Geräte einen Prüfnachweis haben und somit förderfähig sind. Meiner Meinung nach, heißt es aber noch nicht, dass man dann auf jeden Fall eine Förderung bekommt.
Beim Neubau gibt es ja nur die Innovationsförderung und dort steht, dass die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 haben muss, um gefördert zu werden. Sie dazu die Übersicht.
Beim Neubau gibt es ja nur die Innovationsförderung und dort steht, dass die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 haben muss, um gefördert zu werden. Sie dazu die Übersicht.
S
Sebastian7925.05.16 09:42Wenn sie in der Liste stehen, bekommst Du die Förderung - damit ist die Jahresarbeitszahl nachgewiesen. Was sie in der Realität dann bringen, ist egal..
D
Deliverer25.05.16 11:20Aber in der Liste stehen die Jahresarbeitszahl doch gar nicht drin...
S
Sebastian7925.05.16 11:24Richtig, da steht nur der Cop, aber wenn Du nach VDI berechnest, ergibt sich dann auch eine entsprechende Jahresarbeitszahl.
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