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ᐅ KFW 70 Förderung noch 2015


Erstellt am: 03.12.2015 13:53

Genius 07.12.2015 13:47
Habe folgendes von der KFW Bank schriftlich bekommen:

Aktuell können Sie für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses 70 ein Darlehen aus unserem Produkt "Energieeffizient Bauen" (153) beantragen.

Wir finanzieren maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Ab dem 01.04.2016 fördern wir den Neubau und Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70 nicht mehr.

Um die Förderung zu erhalten ist es wichtig, dass Sie den Antrag vor dem "ersten Spatenstich" bei Ihrem Finanzierungspartner stellen und die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 31.03.2016 bei uns eingehen. Bitte reichen Sie zusätzlich die Online-Bestätigung, ausgefüllt vom Sachverständigen und unterzeichnet von Ihnen, ein.

Entscheidend für unsere Förderung und Produktbedingungen ist das Datum des Antragseingangs in der KfW.

Daher ist der Bauantrag für die KfW-Förderung nicht relevant.

Bauexperte 07.12.2015 14:36
Hallo,
oleda222 schrieb:

Und ich habe auch noch immer Deine Aussage nicht verstanden, dass KfW70 mit Gas in 2016 schwerer zu erreichen sein soll als in 2015.
KfW 70 gibt es dann nicht mehr; das dann aktuelle Referenzhaus entspricht in etwa heutigem KfW 70 und - da Energieeinsparverordnung - bedarf es keiner Förderung.
oleda222 schrieb:

Du hast es glaube ich immer damit begründet, dass der Primärenergiefaktor für Strom gesenkt wird. Das würde aber ja nach meinem Laien-Verständnis nur dann Gas schlechter stellen, wenn das Referenzhaus mit einer Wärmepumpe betrieben wird und Gas nun gegen den besser gestellten Wärmeerzeuger Wärmepumpe antreten muss.
Vereinfacht ausgedrückt, wird das Referenzhaus bisher anhand der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung beschrieben. Daraus leiten sich verschiedene Maßnahmen in Sachen Wärmeerzeuger ab. Da es erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, regenerative Energien zu fördern und ganz - am liebsten bis 2020 - auf fossile Brennstoffe zu verzichten, wurde erstmalig der Primärenergiefaktor für Strom gesenkt.

Um das Referenzhaus mit Gas betreiben zu können - Energieberater mögen mich bitte korrigieren, so ich mich täusche - muß mehr Dämmung und vor allem regenerative Energie ins Haus. Mit der bisherigen Solaranlage ist es imho nicht mehr getan; so jedenfalls die Auskünfte der Fachleute, mit welchen ich mich bisher unterhalten habe. Sie tippen darauf, daß zumindest Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung wie auch eine Brauchwasser-Wärmepumpe (BWWP) zum Einsatz kommen müssen. Damit ist der Investment für den Wärmeerzeuger Gas so hoch, daß sich das Thema Wärmeerzeuger + Gas nicht wirtschaftlich rechnen wird. Genau werden wir es natürlich erst wissen, wenn die ersten Einfamilienhaus mit Gas als Wärmeerzeuger berechnet wurden; wir bieten Gasbrennwerttherme ab Januar 16 überhaupt nicht mehr an.

Grüße, Bauexperte

oleda222 07.12.2015 15:11
Bauexperte schrieb:
wurde erstmalig der Primärenergiefaktor für Strom gesenkt.

Meine Frage war ja auch, ob im Referenzhaus immer eine mit Strom betriebene Heizung steht (also Wärmepumpe), ansonsten hat doch die Änderung des Primärenergiefaktors beim Strom keine Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit von Gas.
Bauexperte schrieb:
so jedenfalls die Auskünfte der Fachleute, mit welchen ich mich bisher unterhalten habe. Sie tippen darauf,

Die Anforderungen stehen doch fest, wieso muss da jemand spekulieren? Wenn im Referenzhaus eine Gasbrennwerttherme steht, wie kann dann der Primärenerigefaktor für Strom eine Rolle spielen? Eine Wärmepumpe wird dadurch doch nur besser gestellt als bisher, aber die Gasbrennwerttherme nicht schlechter.
Bauexperte schrieb:
KfW 70 gibt es dann nicht mehr; das dann aktuelle Referenzhaus entspricht in etwa heutigem KfW 70 und - da Energieeinsparverordnung - bedarf es keiner Förderung.
Bis zum 31.3. gibt es weiterhin KfW 70 und davon unabhängig geht es um die Erreichbarkeit des heutigen KfW70 im Jahr 2016 was etwas schärfere Anforderungen hat also die Energieeinsparverordnung in 2016.

Von daher bleibt für mich die Frage offen, warum KfW70/Anforderungen der Energieeinsparverordnung in 2016 schwerer mit Gasbrennwerttherme in 2016 zu erreichen sind als in 2015.

Bauexperte 07.12.2015 17:57
Hallo,
oleda222 schrieb:

Bis zum 31.3. gibt es weiterhin KfW 70 und davon unabhängig geht es um die Erreichbarkeit des heutigen KfW70 im Jahr 2016 was etwas schärfere Anforderungen hat also die Energieeinsparverordnung in 2016.
Ich glaube bald, wir schreiben aneinander vorbei. Es gibt bis 31.03.16 die Förderung für ein aktuelles KfW 70-Effizienzhaus; ein nur nach der neuen Energieeinsparverordnung 16 zu errichtendes Haus (in etwa heutiges KfW 70) wird nicht mehr gefördert. Ergo muß der BA noch dieses Jahr eingereicht werden und vor dem 1. Spatenstich wie vor dem 31.03.16 die Förderung beantragt werden.
oleda222 schrieb:

Von daher bleibt für mich die Frage offen, warum KfW70/Anforderungen der Energieeinsparverordnung in 2016 schwerer mit Gasbrennwerttherme in 2016 zu erreichen sind als in 2015.
Es wird teurer als bisher (ich meine, es ist ab 2016 nur noch ein Primärenergiebedarf von 48 oder 49 kWh/m2a erlaubt, gegenüber aktuell 67); bei Verwendung einer Gasbrennwerttherme um gute TEUR 9 lt. Aussage Erdgas e.V. TEUR 9 ist ein Haufen Geld, welche sich einsparen lassen, wenn eine Luft-Wasser-Wärmepumpe verbaut wird; die Anschaffungskosten sind incl. Einbau mittlerweile denen, einer Gasbrennwerttherme vergleichbar (streng genommen, muß der eingesparte Gasanschluss buchhalterisch berücksichtigt werden). Und - wer weiß, wie lange ein Kühlschrank funzt, weiß auch darum, daß er die Gasbrennwerttherme früher (allein schon durch das entstehende Kondensat) tauschen muß, als seine Luft-Wasser-Wärmepumpe den sprichwörtlichen Geist aufgibt. Alternativ läßt sich natürlich auch eine Hybridheizung – Erdgas-Brennwertgerät in Kombi mit einer Luft-luftwärmepumpe - verbauen. Um deren Kosten weiß ich ehrlicherweise (noch) nicht.

Wenn sich ergo die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 16 mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe leicht und unkompliziert erfüllen lassen, weshalb sollte ein wirtschaftlich denkender Bauherr mehr Geld investieren, als notwendig?

Vielleicht hätte ich schlicht schreiben sollen, daß die Gaslobby es ab kommender Energieeinsparverordnung schwerer haben wird ops:

PS: gibt es auf dem Forum eigentlich keinen Energiefachmann ....?

Grüße, Bauexperte

onkelchen2k 07.12.2015 20:17
Interessanterweise gestattet das vereinfachte Nachweisverfahren der KFW ab 04/2016 sogar eine Gasbrennwerttherme im 153er Programm, so heißt es in der technische Anlage im Punkt Anlagentechnik unter anderem:

  • Brennwertkessel, solare Trinkwarmwasser Bereitung (Standardwerte nach DIN V 4701-10),
  • zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)

Wird diese Anlagekombination erfüllt und zusätzlich standardisierte U-Werte der Dämmung eingehalten, ist KFW-55 möglich! Auch mit einer Gasbrennwerttherme.

Finde es ehrlich gesagt merkwürdig, dass diese Info scheinbar bei noch keiner Baufirma angekommen ist, mit der ich bisher in Kontakt stand.

Bauexperte 07.12.2015 22:15
onkelchen2k schrieb:

Interessanterweise gestattet das vereinfachte Nachweisverfahren der KFW ab 04/2016 sogar eine Gasbrennwerttherme im 153er Programm, so heißt es in der technische Anlage im Punkt Anlagentechnik unter anderem:
  • Brennwertkessel, solare Trinkwarmwasser Bereitung (Standardwerte nach DIN V 4701-10),
  • zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad> 80%)
Wird diese Anlagekombination erfüllt und zusätzlich standardisierte U-Werte der Dämmung eingehalten, ist KFW-55 möglich! Auch mit einer Gasbrennwerttherme.
Nun, wenn Du überzeugt bist, daß die Aussagen im 153er Programm die Realität widerspiegeln und Du ein massives KfW 55-Effizienzhaus bauen möchtest, würde ich die KfW an Deiner Stelle auffordern, Dir den erforderlichen Nachweis zu führen
onkelchen2k schrieb:

Finde es ehrlich gesagt merkwürdig, dass diese Info scheinbar bei noch keiner Baufirma angekommen ist, mit der ich bisher in Kontakt stand.
Weil es in o.g. Kombination selbst heute schon mehrheitlich nicht funktioniert.

Grüße, Bauexperte
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