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ᐅ Badewanne vor Fenster, Brüstung zu niedrig, GU stellt sich quer


Erstellt am: 20.09.21 14:02

BananaJoe20.09.21 15:08
haydee schrieb:

Ehrlich ich sehe das Problem nicht. Um das Fenster zu öffnen, muß das Kind
den Schlüssel haben und bedienen zu können.
Das ist richtig. Aber wenn ich gerade im Bad lüfte, will ich nicht dauerhaft neben dem Fenster stehen müssen um sicher zu gehen, dass nichts passiert. Außerdem kann man auch mal schlicht vergessen, das Fenster abzuschließen (niemand ist perfekt).
haydee schrieb:

Zumal das Fenster sich auch ohne Schlüssel schwer öffnen läßt, weil das Kind die Kinder beim Öffnen klettern müssen.
Was für Kinder eher ein Ansporn denn ein Hindernis ist...
haydee schrieb:

Ich als GU das Scharnier tauschen und nur auf Kipp.
Klar, das wäre die günstigere Lösung. Aber ein Neubau, in dem man im Hauptbad keines der Fenster ganz öffnen kann, ist doch nicht mehr state of the art heutzutage, oder? Und wäre denn dann noch eine normgerechte Lüftung möglich (da heißt es doch immer stoßlüften, nicht nur Fenster auf Kipp)?
11ant schrieb:

Ich würde das Fenster als Küchenfenster mit feststehendem Unterteil ausführen und bei der Gelegenheit auch gleich die Anschlagseite drehen.

Wie gesagt, gerade trocknet der Estrich, ich glaube nicht, dass an den Fenstern selbst noch was geändert werden kann/wird (wobei ich nicht weiß, wie aufwändig dein Vorschlag wäre).
11ant schrieb:

... dennoch sieht man hier schon Fallrohre, und die "E" stehen wohl für elektrische Rollladenbetätigungen ?

Ja in dem Grundriss waren tatsächlich die Schalter für die elektrischen Rollläden und auch die Positionen der Fallrohre eingezeichnet. Die gesamte , detailiertere Werkplanung kam dann aber erst später.

Aber ich sehe schon, so eindeutig, wie ich vor ner Stunde noch gedacht habe, scheint die Sache nicht zu sein. Auch wenn es mir komisch vorkommt, dass ich trotz Festpreis für Planungsfehler des GU bezahlen soll...
BananaJoe20.09.21 15:20
PS: warum meine Frage jetzt aus dem Bereich "Baurecht" (ich hatte eine Frage, wer die Kosten trägt wenn die Planung/Ausführung nicht dem Baurecht entspricht) in den Bereich "Sanitär" verschoben wird, verstehe ich zwar nicht, aber nehme ich interessiert zur Kenntnis 🙄
Oraclefile20.09.21 15:23
Denkt daran, dass die zusätzliche Absturzsicherung in Form einer Glasscheibe dann auch gereinigt werden muss. Dafür seid ihr dann zuständig und alleine deshalb hätten wir das nicht gemacht. Wir haben auch das Fenster ähnlich wie bei euch an der Badewanne und im Nachhinein würde uns gesagt wir müssen das Fenster abschließbar auslegen. Mehr aber auch nicht.

Ob wir das immer abschließen werden bezweifel ich.
Jann St20.09.21 15:42
Moin,

1. Notwendigkeit - meines Erachtens hat der Sachverständige Recht. Ein Verschluss reicht hier nicht aus, denn die Bauordnung sieht eine bauliche Sperre vor. Es könnte also das Öffnen des Fensters bereits beim Einbau des Fensters mechanisch verhindert werden. Eine reines "Abschließen" reicht nicht.
Es kann aber auch andere Lösungen als eine Brüstung geben.

2. Wie ist euer Vertrag aufgebaut? Habt ihr einen Funktional-pauschalvertrag? Ein reiner "Festpreis" greift prinzipiell auf die Mengen und die Qualitäten. Allerdings habt ihr mit Sicherheit einen "Verbraucherbauvertrag" nach Baugesetzbuch. Hier gilt für einen GU eine sehr große Hinweispflicht - heißt der GU ist bei Planungsthemen verpflichtet euch auf die Konsequenzen hinzuweisen. U.U. könnt ihr über den Weg an den GU herantreten.

Ansonsten gilt bei einem Pauschalvertrag ("Festpreisvertrag" ist hier nicht näher klassifiziert) dass eine geänderte Leistung weiterhin in einer zusätzlichen Vergütung mündet. Das Anbringen einer Brüstung ist eine klassische geänderte Leistung und somit auch zusätzlich zu vergüten.
Weiterhin hättet ihr die Brüstung ja auch vergüten müssen, wenn ihr es von vorn herein gewusst hättet. Insofern glaube ich schon, dass ihr hier eine Vergütung an den GU zu zahlen habt.

Der Satz "nach den derzeit gelten anerkannten Regeln der Technik, oder Bauvorschrift zu bauen" heißt nicht, dass der GU alles was er nicht einpreist nicht vergütet bekommt.

Was strittig werden könnte ist, wenn ihr eigentlich, wenn ihr es vorher gewusst hättet, eine Lösung gewählt hättet die bei dem jetzigen Bautenstand nicht mehr möglich ist und ihr nur wegen dieses Bautenstands eine Brüstung wählt, die eigentlich nicht eurer Vorstellung entspricht.

LG Jann
haydee20.09.21 15:43
wie sicherst du Kinderzimmer? Wie schnell ist ein Hocker, Tischchen, Spielekiste etc davor geschoben

Am Badfenster hast du doch ein Fensterbrett oder nicht? So gesehen müßtest du das ganze Badfenster von außen sichern. Badewanne, Fensterbrett und zack ist man über die Sicherung.
pagoni202020.09.21 16:42
Nun wurden und werden immer neue Standards erstellt, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Das größte und unberechenbarste Sicherheitsrisiko aber ist der Mensch selbst. All die Unfälle und Missgeschicke bei uns sind immer dort passiert, wo man es nicht vermutet hatte.
Du wirst Dein Kind nicht alleine in dem Zimmer lassen, nur weil die Brüstung ein paar Zentimeter höher ist. Es gibt Steckdosen, Messer, Glas Treppen mit Geländer, Flüssigkeiten, Teiche, Pastiktüten !!!, Werkzeug....ich hab als Kind z.B, ein 10-Pfennigstück verschluckt (Halbschwabe eben...), mein Sohn hat die Zuckertablette meines Vaters evtl. genommen, der andere ist vom Stuhl gefallen direkt mit dem Gesicht in die Schaufelkante oder hat sich die Hand aufgeschnitten am Bilderrahmen, kochendes Wasser, Mamas Nagellackentferner, Unkrautmittel uvm.
Weg vom Baurecht mag ich damit sagen, dass Deine Kinder kein Stück sicherer sein werden, selbst wenn Du nun ein Gitter davorbaust oder duei baurechrtlicghen Vorschriften allesamt einhältst.
Wenn die Unfälle dort und so passieren würden, wo wir sie befürchten dann wäre es ja einfach. Ich würde da nicht einmal einen abschließbaren Griff nehmen.
Ich sehe eher die Gefahr, dass mann sich sicher fühlt, weil man irgendwelche Vorgaben eingehalten hat; so ist es aber meist nicht, das ist trügerisch.
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