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ᐅ Badewanne vor Fenster, Brüstung zu niedrig, GU stellt sich quer


Erstellt am: 20.09.21 14:02

hampshire22.09.21 00:11
Myrna_Loy schrieb:

Da wirst Du auf Granit beißen, so meine Einschätzung. Denn wie mehrfach schon geschrieben wurde, orientiert sich die Vorschrift zu Brüstungshöhen an Erwachsenen.
Sehe ich anders, denn die Vorschriften stützen zwar eine ablehnende Haltung des GU, schreiben diese aber nicht fest.
SumsumBiene schrieb:

Meiner Tochter konnte ich mit 2 1/2 Jahren schon sehr sicher erzählen was sie zu sein lassen hat.
Meine Erfahrung mit Menschen im Allgemeinen und meinen Kindern im Besonderen ist, dass das Wissen um Regeln und Gefahren mitunter vom Handeln abstrahiert ist.
BananaJoe schrieb:

Soweit ich das verstehe, kommt es für die Frage, ob die Brüstung nach hessischem Baurecht zu niedrig ist, nicht darauf an, auf welcher Seite sich der Fensteranschlag befindet, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Stimmt.

Ich lese inzwischen fünf Ziele heraus:
Die Situation soll ordnungsgemäss ausgeführt werden
Eine Gefahrensituation und eine damit möglicherweise zusammenhängende Haftung soll vermieden werden
Die Lösing soll ohne besondere Aufmerksamkeit etwa eines zu kontrollierenden Abschliessvorgangs funktionieren
Die Lösung darf die Lüftungsmöglichkeit des Raumes nicht verhindern
Die Kosten für die ordnungagemäße Ausführung soll der GU tragen

Dann ist es einfach: Stelle fest was ordnungsgemäss ist, oder lasse es feststellen. Zahle die Differenz der vom GU vorgeschlagenen ordnungsgemässen Lösung zur gewünschten Lösung.
BananaJoe22.09.21 09:55
hampshire schrieb:

Ich lese inzwischen fünf Ziele heraus:
Die Situation soll ordnungsgemäss ausgeführt werden
Eine Gefahrensituation und eine damit möglicherweise zusammenhängende Haftung soll vermieden werden
Die Lösing soll ohne besondere Aufmerksamkeit etwa eines zu kontrollierenden Abschliessvorgangs funktionieren
Die Lösung darf die Lüftungsmöglichkeit des Raumes nicht verhindern
Die Kosten für die ordnungagemäße Ausführung soll der GU tragen

Dann ist es einfach: Stelle fest was ordnungsgemäss ist, oder lasse es feststellen. Zahle die Differenz der vom GU vorgeschlagenen ordnungsgemässen Lösung zur gewünschten Lösung.
5x ja. Sehr gute Zusammenfassung und vermutlich auch Vorwegnahme des Ergebnisses...
ypg22.09.21 12:06
Du kannst ja mal schreiben, wie es ausgegangen ist. Bzw wer jetzt die Barriere bezahlen muss.

So nicht ganz am Thema vorbei: wusstet Ihr, dass es "nicht selten" ist, dass Kinder in der Wanne ertrinken?
Einen Vergleich zu den Fensterstürzen habe ich nicht, aber es ist, sofern ich es mal gelesen habe, immer noch die häufigste Todesursache bei Kindern bis 6. das gilt aber nicht nur für Badewannen.
haydee22.09.21 12:13
Aber nicht nur in der Badewanne, auch in Schwimmbädern, Seen, Flüssen.

Bin mal gespannt was durchgeführt wird
11ant22.09.21 13:50
haydee schrieb:

Aber nicht nur in der Badewanne, auch in Schwimmbädern, Seen, Flüssen.
Heute nacht werde ich dann wohl von Waldseen mit abgeschlossenen Fenstergriffen träumen ...
BananaJoe20.10.21 22:50
So, erstes Update:

Aussage des Sachverständigen des GU: "Das hat doch bestimmt Herr XXX geplant, oder? Das geht so nicht!"

Damit hab ich mir jedenfalls mal den Weg zum Bauamt gespart, da der GU jetzt doch nach einer für alle sinnvollen Lösung suchen möchte. Der GU-Sachverständige hat zudem noch gefordert, dass die (normale) Scheibe gegen eine VSG-Scheibe getauscht werden muss.

Mal schauen, was der GU vorschlägt; ich fürchte dass es auf die nur Kipp-Variante rauslaufen wird. Was mir Hoffnung macht, ist die VSG-Scheibe. Das kostet ja bestimmt auch ein paar Euro, die zu tauschen. Das könnte er sich natürlich sparen, wenn er die Glasbrüstung außen anbringt (natürlich VSG), ich vermute dass letzteres sogar billiger käme...
vsg