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ᐅ Badewanne vor Fenster, Brüstung zu niedrig, GU stellt sich quer


Erstellt am: 20.09.21 14:02

BananaJoe21.09.21 21:35
Myrna_Loy schrieb:

Wie geschrieben - Fensteranschlag in die andere Richtung und man kann bei geöffnetem Fenster weder auf die Wanne klettern noch rausfallen.

Soweit ich das verstehe, kommt es für die Frage, ob die Brüstung nach hessischem Baurecht zu niedrig ist, nicht darauf an, auf welcher Seite sich der Fensteranschlag befindet, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Davon abgesehen: Wäre diese Lösung wirklich günstiger (und damit für den GU eher akzeptabel) als das Anbringen einer Brüstung? Mit abschrauben und auf der anderen Seite anschrauben wird es ja vermutlich nicht getan sein, oder sind die "Pilzköpfe" im Rahmen so angebracht, dass die unabhängig vom Fensteranschlag an der richtigen Position sind? Außerdem sind doch ja die Löcher vom Linksanschlag weiterhin im Rahmen, sieht man die bei geschlossenem Fenster?

Zudem: Da die Wanne noch nicht steht, kann ich das nicht genau beurteilen, aber dem Plan nach wäre der geöffnete Fensterflügel vermutlich eher über der Badewannenmitte als über dem Badewannenrand. Daher würde das glaube ich nicht wirklich helfen.
Myrna_Loy schrieb:

Dein Sachverständiger rechnet wie ab?

Verstehe die Frage nicht so ganz. Der hat für diesen Punkt ca. 15 Minuten Arbeitszeit aufgewendet, damit wird der nicht reich...
kbt0921.09.21 21:41
BananaJoe schrieb:

Soweit ich das verstehe, kommt es für die Frage, ob die Brüstung nach hessischem Baurecht zu niedrig ist, nicht darauf an, auf welcher Seite sich der Fensteranschlag befindet, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Nee, da hast du wohl Recht .. aber, wenn man schon mal etwas ändert, dann auch die ergonomischen Aspekte berücksichtigen. Ich hätte den Fensteranschlag von Beginn an als unsinnig betrachtet 😉.
ypg21.09.21 22:02
BananaJoe schrieb:

wenn die Planung/Ausführung nicht dem Baurecht entspricht) in den Bereich "Sanitär" verschoben wird, verstehe ich zwar nicht,
Vielleicht weil man den Lesern den Hinweis mitgeben will, dassman Bäder plant, nicht nur einzeichnet 😉
BananaJoe schrieb:

Wenn ich mir das Schreiben des Wirtschaftsministeriums anschaue
BananaJoe schrieb:

hessischem Baurecht zu niedrig
Dir geht es nur ums Prinzip, oder? Dirgeht es um keine Lösung! … Hat der GU sonst soviel Mist gebaut, dass Du ihm kontern möchtest?
haydee21.09.21 22:06
Wenn der Fensteranschlag geändert wird kann niemand von der Ablage aus dem Fenster fallen/klettern.

Ich verstehe den Teil deines Problems, dass das Haus den Vorschriften entsprechen soll (Kippfenster). Den Teil mit den Kinder nicht.
Die Fenster sind abschließbar und vermutlich abgeschlossen. Wenn der Schlüssel Kindersicher aufbewahrt ist, können sie die Fenster nicht öffnen. Saunieren wirst du nicht kurz bevor Kinderbesuch kommt. Du hast eine Lüftung. Keine Geruchsbelästigung, keine Dunstschwaden.
Smialbuddler21.09.21 22:57
Kanäle und Kabelschächte laufen z.B. in Altbau-Büros gern an den Außenwände entlang. Vor Fenstern oder Balkontüren gern als Stufe genutzt. So etwas ist gemeint, eine "Installation", die man im normalen Alltag ohne nachzudenken gern mal zum Draufstellen nutzt - und dann eben absturzgefährdet ist.

Aber: Welcher normal denkende Erwachsene _klettert auf eine Badewanne_ ?!

So unrealistisch man das in Deutschland manchmal finden mag, die Bauordnung wurde nicht von Verrückten geschrieben und nicht nur als Schikane. Du machst dir unnötig Sorgen, denke ich.

Aber frage doch ruhig einfach beim Bauamt nach! Das kostet nichts und wenn deine Befürchtung wirklich die Regelwidrigkeit ist, dann kann das Amt dir sagen, ob alles gut ist und du dich gar nicht mit dem GU auseinander setzen musst.
11ant21.09.21 23:06
Wenn alle Würfel gefallen sind, würde ich schlicht das Fenster auf Nurkipp umrüsten.
fensteranschlagbrüstung