ᐅ Auswahl Grundstück, Überlegungen
Erstellt am: 22.06.2024 12:36
Mangolicious 22.06.2024 12:36
Wir sind erneut am überlegen, uns auf Grundstücke zu bewerben.
Östlich des Baugebiets liegt eine Ortsausgangsstraße, die relativ befahren ist. Von dieser Straße kommt man im Südosten ins Baugebiet (vgl. Bild).
Grundstück 1 + 2 werden über die oben liegende Straße angefahren. Grundstück 2 ist dabei nur über Grundstück 1 zugänglich.
Südwestlich befindet sich eine Grundschule / ein Spielplatz.
Das M ist die Mülltonnenabstellfläche der Doppelhaushälfte 3-6.
Im Osten befindet sich ein Altstandort, wo das Grundwasser zuweilen belastende Werte zeigte, deshalb gelten für die Grundstücke 14-22 Einschränkungen bzgl. Grundwasserentnahme + für 16-22 strengere Kriterien für die Aushubtiefe.
Zu den Haustypen:
Orange sind klassische 2 Stock Villen (9,5m FH; 6,5m TH)
Blau 9,5m FH; 4,5m TH
Lila mit 6,5m FH uninteressant für uns
Hellgelb 11m FH, für uns wegen der Straße uninteressant.
Unsere bisherigen Gedanken dazu:
Einfamilienhaus Grundstück gesetzt, keine Doppelhaushälfte. Haustyp Orange sagt uns tendenziell ein wenig mehr zu, allerdings geht blau auch klar.
Je weiter im Wohngebiet liegend, desto weniger Durchfahrtsverkehr. Wir wohnen aktuell in einem Wohngebiet mit lediglich einem Zugang und für die ersten Häuser ist es schon ziemlich nervig.
Gleichzeitig sind wir im Westen auch weiter vom Altstandort und der Ortsausgangsstraße entfernt.
Präferenzen für Grundstück 9 (weit im Baugebiet liegend, Garten nach Westen ausgerichtet, etwas größer als 14 + 15) mit der Einschränkung, dass dort Mülltonnen abgestellt werden. Dann Grundstück 2 (mit >600qm größtes Grundstück, Südwestgarten) mit der Einschränkung, dass es nur über Grundstück 1 zugänglich ist (kann nicht einschätzen, ob sowas nervig sein kann) und man eventuell den Anschluss zum restlichen Wohngebiet über die separate Zufahrt nicht findet.
Dann 14 + 15 (immer noch weit genug von der Straße, dem Altstandort entfernt) mit der Einschränkung, dass der Garten nach Osten ausgerichtet ist.
Was sind eure Gedanken dazu?
Danke euch
Östlich des Baugebiets liegt eine Ortsausgangsstraße, die relativ befahren ist. Von dieser Straße kommt man im Südosten ins Baugebiet (vgl. Bild).
Grundstück 1 + 2 werden über die oben liegende Straße angefahren. Grundstück 2 ist dabei nur über Grundstück 1 zugänglich.
Südwestlich befindet sich eine Grundschule / ein Spielplatz.
Das M ist die Mülltonnenabstellfläche der Doppelhaushälfte 3-6.
Im Osten befindet sich ein Altstandort, wo das Grundwasser zuweilen belastende Werte zeigte, deshalb gelten für die Grundstücke 14-22 Einschränkungen bzgl. Grundwasserentnahme + für 16-22 strengere Kriterien für die Aushubtiefe.
Zu den Haustypen:
Orange sind klassische 2 Stock Villen (9,5m FH; 6,5m TH)
Blau 9,5m FH; 4,5m TH
Lila mit 6,5m FH uninteressant für uns
Hellgelb 11m FH, für uns wegen der Straße uninteressant.
Unsere bisherigen Gedanken dazu:
Einfamilienhaus Grundstück gesetzt, keine Doppelhaushälfte. Haustyp Orange sagt uns tendenziell ein wenig mehr zu, allerdings geht blau auch klar.
Je weiter im Wohngebiet liegend, desto weniger Durchfahrtsverkehr. Wir wohnen aktuell in einem Wohngebiet mit lediglich einem Zugang und für die ersten Häuser ist es schon ziemlich nervig.
Gleichzeitig sind wir im Westen auch weiter vom Altstandort und der Ortsausgangsstraße entfernt.
Präferenzen für Grundstück 9 (weit im Baugebiet liegend, Garten nach Westen ausgerichtet, etwas größer als 14 + 15) mit der Einschränkung, dass dort Mülltonnen abgestellt werden. Dann Grundstück 2 (mit >600qm größtes Grundstück, Südwestgarten) mit der Einschränkung, dass es nur über Grundstück 1 zugänglich ist (kann nicht einschätzen, ob sowas nervig sein kann) und man eventuell den Anschluss zum restlichen Wohngebiet über die separate Zufahrt nicht findet.
Dann 14 + 15 (immer noch weit genug von der Straße, dem Altstandort entfernt) mit der Einschränkung, dass der Garten nach Osten ausgerichtet ist.
Was sind eure Gedanken dazu?
Danke euch
ypg 22.06.2024 23:16
Mangolicious schrieb:
Je weiter im Wohngebiet liegend, desto weniger Durchfahrtsverkehr.Von wie vielen Häusern sprechen wir? Ich sehe ein, zwei Hände voll. Es liegen gerade mal 4 Grundstücke hintereinander. Und Straßen gibt es doch zur genüge von allen Seiten?!Wenn es anders ist, sollte es einen anderen Ausschnitt geben. Einen Müllstellplatz würde ich ungern nebenan haben wollen, auch kein Eckgrundstück.
Mangolicious 22.06.2024 23:35
ypg schrieb:
Und Straßen gibt es doch zur genüge von allen Seiten?!
Wenn es anders ist, sollte es einen anderen Ausschnitt geben. Einen Müllstellplatz würde ich ungern nebenan haben wollen, auch kein Eckgrundstück.Danke für deine Antwort. Es gibt die Straße im Baugebiet, die von Südost angefahren wird. Alles andere ist F+R = Fuß- und Radweg. Ist auch in der Karte beschrieben.
Was spricht gegen ein Eckgrundstück?
Müllstellplatz ist tatsächlich blöd, wobei dort die Garage hinkäme und die Leerung nicht wöchentlich erfolgt.. hmm.
Es sind lediglich die eingezeichneten Grundstücke im Wohngebiet plus ein paar Doppelhaushälfte, die später folgen im Norden und Süden (sind schon über den Gärten eingezeichnet).
Mangolicious 23.06.2024 00:00
Das hattest du in 2015 über Eckgrundstücke geschrieben:
„Das ist so nicht richtig!
Eine Strasse muss man nicht räumen, nur Gehwege.
Wenn man in einem Gebiet ein Eckgrundstück besitzt, wo keine Gehwege separat ausgewiesenen sind, entfällt eine "doppelte Belastung", sogar die einfache vor dem Grundstück
Das alles ist in der Räum- und Streupflicht in den einzelnen Kommunen und Gemeinden geregelt, kann also nicht pauschal beantwortet werden.
Auch die Kosten bei Instandhaltung sind dort geregelt. Oftmals wird die "zweite Seite" auf alle Eigentümer der betroffenen Grundstücke umgelegt.
Ob man den erforderlichen Sichtschutz negativ oder die Weite des Grundstücks positiv betrachten kann, hängt von der individuellen Lage des Grundstücks ab: zentral im Eingangsbereich des Wohngebietes kann es als störend empfunden werden, herankommende oder abfahrende Autos über zwei Ecken zu sehen sind, weiter hinten kann man dies vernachlässigen, wenn nur noch ein paar wenige Nachbarn das Grundstück streifen.
Und dann kommt es ja auch auf die Lage des Hauses und die Gestaltung der Randbereiche des Grundstücks an, ob man sich stören lassen könnte.
Pauschal würde ich also nie ein Eckgrundstück absagen oder außen vor lassen, wenn man die Möglichkeit hat, eins zu erwerben.
Gruss
„Das ist so nicht richtig!
Eine Strasse muss man nicht räumen, nur Gehwege.
Wenn man in einem Gebiet ein Eckgrundstück besitzt, wo keine Gehwege separat ausgewiesenen sind, entfällt eine "doppelte Belastung", sogar die einfache vor dem Grundstück
Das alles ist in der Räum- und Streupflicht in den einzelnen Kommunen und Gemeinden geregelt, kann also nicht pauschal beantwortet werden.
Auch die Kosten bei Instandhaltung sind dort geregelt. Oftmals wird die "zweite Seite" auf alle Eigentümer der betroffenen Grundstücke umgelegt.
Ob man den erforderlichen Sichtschutz negativ oder die Weite des Grundstücks positiv betrachten kann, hängt von der individuellen Lage des Grundstücks ab: zentral im Eingangsbereich des Wohngebietes kann es als störend empfunden werden, herankommende oder abfahrende Autos über zwei Ecken zu sehen sind, weiter hinten kann man dies vernachlässigen, wenn nur noch ein paar wenige Nachbarn das Grundstück streifen.
Und dann kommt es ja auch auf die Lage des Hauses und die Gestaltung der Randbereiche des Grundstücks an, ob man sich stören lassen könnte.
Pauschal würde ich also nie ein Eckgrundstück absagen oder außen vor lassen, wenn man die Möglichkeit hat, eins zu erwerben.
Gruss
ypg 23.06.2024 00:06
Mangolicious schrieb:
Es sind lediglich die eingezeichneten Grundstücke im Wohngebiet plus ein paar DoppelhaushälfteNa siehst Du. Dann kann man doch die durchfahrenden PKWs anzählen und das Argument von Dir etwas nach hinten stellen.Mangolicious schrieb:
Ist auch in der Karte beschrieben.Für Dich, aber nicht für uns. Oder ist das ein Wimmelbild? Wo ist die Legende versteckt?Mangolicious schrieb:
wobei dort die Garage hinkämeAber nicht ganz dort, dort ist auch die Auffahrt. Und das würde ich persönlich nicht gut finden. Vor allem, wenn man bedenkt, dass sich dort kaum jemand eine Hecke leistet, die abendliche Besucher auf Sicht fernhält.Mangolicious schrieb:
Was spricht gegen ein Eckgrundstück?Der fehlende Schutz vor der Straße, Winterdienst, Unkrautdienst, …Ähnliche Themen