ᐅ Ausnahme vom Bebauungsplan für einen Carport?
Erstellt am: 14.10.24 18:07
teutates14.10.24 18:07
Moin,
ich brauche mal Eure Erfahrungen, wie man Ausnahmen / Befreiungen vom Bebauungsplan durchbekommt.
Wir wollen gerne an unserem Eckgrundstück am Rand des Baugebietes einen Carport stellen. Allerdings sind wir dann außerhalb der Baugrenze. Im Baugebiet selber gibt es bereits Ausnahmen vom Bebauungsplan, so daß die Leute ihren Carport dichter an die Straße stellen konnten.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass, wenn die Gemeinde bereits Ausnahmen genehmigt hat, sie auch weitere Ausnahmen genehmigen müssen - allerdings finde ich es nicht mehr und einen Paragraphen dazu habe ich auch nicht mehr.
Habt Ihr eine Idee, wie man die Gemeinde "überzeugen" kann, dass der Car
ich brauche mal Eure Erfahrungen, wie man Ausnahmen / Befreiungen vom Bebauungsplan durchbekommt.
Wir wollen gerne an unserem Eckgrundstück am Rand des Baugebietes einen Carport stellen. Allerdings sind wir dann außerhalb der Baugrenze. Im Baugebiet selber gibt es bereits Ausnahmen vom Bebauungsplan, so daß die Leute ihren Carport dichter an die Straße stellen konnten.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass, wenn die Gemeinde bereits Ausnahmen genehmigt hat, sie auch weitere Ausnahmen genehmigen müssen - allerdings finde ich es nicht mehr und einen Paragraphen dazu habe ich auch nicht mehr.
Habt Ihr eine Idee, wie man die Gemeinde "überzeugen" kann, dass der Car
Benutzer 100114.10.24 18:59
Prinzipiell sind Carports und Garagen Nebengebäude und Erzeugen keine Abstandsflächen! Steht bei euch im BP was anderes?
11ant14.10.24 20:17
teutates schrieb:
Wir wollen gerne an unserem Eckgrundstück am Rand des Baugebietes einen Carport stellen. Allerdings sind wir dann außerhalb der Baugrenze. Im Baugebiet selber gibt es bereits Ausnahmen vom Bebauungsplan, so daß die Leute ihren Carport dichter an die Straße stellen konnten.teutates schrieb:
Wir haben bei uns die "Besonderheit", daß der Carport nicht senkrecht zur Straße, sondern parallel dazu stehen soll. Der Stellplatz wäre ein Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Vor dem Carport sind noch mindestens 5 Meter, bevor es mit einem 90° Bogen auf die Straße geht.Geht es noch um denselben Carport ?teutates schrieb:
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass, wenn die Gemeinde bereits Ausnahmen genehmigt hat, sie auch weitere Ausnahmen genehmigen müssen - allerdings finde ich es nicht mehr und einen Paragraphen dazu habe ich auch nicht mehr.Die "Ermessensbindung" ist allerdings nicht gerade universell einsetzbar.teutates14.10.24 21:28
Danke . Ich wusste nicht, dass ich das Thema hier schon mal hatte. Dann geht's im alten Thread weiter:
https://www.hausbau-forum.de/threads/bedeutung-raumwirksamer-garagen.24064
https://www.hausbau-forum.de/threads/bedeutung-raumwirksamer-garagen.24064
Buchsbaum06617.10.24 08:36
Da wir ja nicht wissen in welchen Bundesland die Bebauung stattfinden soll wäre es von Vorteil wenn man es mal mitteilen würde. Dann könnte man die Landesbauordnung heran ziehen um dann zu eruieren ob es sich überhaupt um eine genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt.
Bitte kurze Info dazu.
Bitte kurze Info dazu.
teutates17.10.24 09:12
Wir wohnen im Bundesland Niedersachsen.
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