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ᐅ Ausnahme vom Bebauungsplan für einen Carport?


Erstellt am: 14.10.24 18:07

Buchsbaum06617.10.24 13:08
Für Niedersachsen gilt folgendes:

In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten:
  • Grundfläche bis 30 Quadratmeter und maximal eine mittlere Wandhöhe von 3 Meter
  • die Länge mindestens 5 Meter beträgt.
  • bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9 Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen.
  • die Breite ist mit 2,5 Meter vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,4 Meter
  • Zwischen Carport und der Straße müssen 3 Meter liegen.
  • Auf der Grundstücksgrenze selbst und innerhalb von einem Meter zur Grenze, darf nur gebaut werden, wenn die Stellfläche kleiner als 36 m² ist. Die Länge darf nicht mehr als 9 Meter betragen. Das Carport darf an seinem Höhepunkt nicht größer als 3 Meter sein.

Wenn du allerdings größer bauen möchtest dann volles Programm mit Genehmigungen etc.

Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach.
  • Statikberechnungen
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung aus drei Ansichten
  • die geschätzten Kosten für den Bau
  • einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte
  • den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet
  • Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen

Also bei einem normalen Carport mit bspw. 4 x 7 m sollte es keine Probleme geben und man den einfach irgendwo aufstellen können.
MachsSelbst17.10.24 22:27
Nö. Er will ja ausdrücklich näher als 3m an die Straße ranbauen und damit ist das nicht mehr genehmigungsfrei.
Buchsbaum06618.10.24 20:14
Buchsbaum066 schrieb:

bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9 Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen.


Das ist Genehmigungsfrei. Also kann er auf die Grenze bauen.
Arauki1118.10.24 21:13
Wir haben das so gemacht mit 9m auf der Grenze und die Seite zum Nachbarn dann mit Holz verkleidet. Das Bauamt hat sich bei uns daran gestört, weil die Giebelseite des Nachbarhauses dort nur 3m entfernt steht und man aus Feuerschutzgründen eine nicht brennbare Wand forderte. Ich habe die rechtlichen Details der bemängelten Sache dazu nicht mehr genau im Kopf und möchte damit auch nur sagen, dass man ggfls. dies vorher klären sollte, falls eine änliche Situation/Nähe zum Nachbarhaus vorhanden ist und die Seitenwand verkleidet werden soll.
Schorsch_baut19.10.24 15:19
Buchsbaum066 schrieb:

Das ist Genehmigungsfrei. Also kann er auf die Grenze bauen.
Lies mal Deinen eigenen Beitrag zu Niedersachsen und Carports. 3 m Abstand zur Straße.
hanghaus202319.10.24 15:48
Wenn Du mal einen Plan eistellen kannst?

So wie das im Anderen Beitrag beschrieben ist, kann das mMn gehen.

Wie gross soll der denn werden?
carportsgenehmigungsfreibauamt