Ausführungsplanung - Architekten nachträglich Frist setzen?

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VillaKubu

Hallo,
wir haben bei unserem Umbau ein Problem mit unseren Architekten; die Beauftragung der nächsten Bauphase "Ausführungsplanung" erfolgte ca. Mitte März. Wir hatten bis zu diesem Zeitpunkt keine Probleme mit der Firma hinsichtlich des zeitlichen Ablaufes, so dass wir leider !!! im Auftrag keine Frist gesetzt haben, bis wann die Erbringung erfolgen muss. Und jetzt zieht sich das Ganze in die Länge - eigentlich wurde noch keiner der Unterpunkte (Elektroplanung, Beleuchtung, Bäder, Trockenbau, Fliesen...) vollständig erbracht. Zu manchen Punkten haben wir - trotz mehrfachen Nachfragens per E-Mail - auch noch nicht mal ein erstes Konzept oder so.
Per E-Mail hatte uns die Firma z.B. zum Thema Beleuchtungsplanung schon mehrfach Daten genannt, an denen sie uns angeblich was liefern wollten, aber diese Termine wurden allesamt nicht eingehalten. Wir haben ihnen bisher geglaubt und uns irgendwie immer vertrösten lassen. Deshalb haben wir auch noch keine offizielle Frist gesetzt.
Nun sind aber diese von den Architekten selbst genannten Termine vermutlich rechtlich in keiner Weise bindend, oder? Wir würden deshalb gerne jetzt endlich eine rechtlich bindende Frist nennen, ab der wir dann den Rechnungsbetrag kürzen können.
Fragen:
Mit welchem Wortlaut können wir verbindlich eine Frist setzen, bis zu der die Leistung dann erbracht werden muss?
Welche Frist ist da rechtlich angemessen? (Die Architekten selbst hatten in einer Email am 21.5. angekündigt, sie würden "in den nächsten 1-2 Tagen" die Planung finalisieren.)

Bin für Hilfe sehr dankbar! Gruß
 
H

HilfeHilfe

Rechtsanwalt . Ansonsten wird es eng hier einseitig einen Vertrag zu euren Gunsten zu ändern. Wahrscheinlich wird es auf eine ordentliche Kündigung mit Zahlung einer Vertragsstrafe verbunden sein . Mal zur Firma / Architekt gefahren und das persönliche Gespräch gesucht ?
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2025
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