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Zsusi
@Bauexperte, die Nachbarschaft hier ist leider nicht so einfach, hier streitet man sich um 2cm "Luftüberstand" ... wirklich wahr.
Umso mehr wird das Bauamt darauf achten, möglichen Klagen aus dem Weg zu gehen!@Bauexperte, die Nachbarschaft hier ist leider nicht so einfach, hier streitet man sich um 2cm "Luftüberstand" ... wirklich wahr.
Nein, sie muß nicht berücksichtigt werden, da sie ja offenbar das erlaubte Höchstmaß von 5.00 m gerade nicht überschreitet. Es sein denn, in eurem Bebauungsplan sind andere Feststellungen getroffen worden.Deiner Aussage entnehme ich, dass die Gauben in der Abstandsflächenberechnung berücksichtigt werden müssen.
Das weiß ich nicht, da ich noch nicht einmal weiß, was Du mit "Wintergarten" meinst; so, wie Du es beschreibst, ist es eher ein Zwerchhaus, dessen Dachfläche in das reguläre Dach übergeht.Wie sieht es mit dem Wintergarten aus? Und müssen sie bei der Fassadenhöhe berücksichtigt werden? Dies darf Max. 6 m betragen.
Auch, wenn es seltsam klingen mag: beste Voraussetzungen für Dich, denn er "will" ja etwas von Dir und nicht umgekehrt. Hier hat Frank RechtMein Nachbar ist "mitteilungs- aber nicht gesprächsbereit" was uns stutzig macht.
2 Vollgeschosse + Dach analog der erlaubten Firsthöhe und Dachneigung.Noch ne Frage:
im Bebauungsplan steht: Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß = 2
wie ist das denn zu interpretieren: Max. 2 Vollgeschosse und dann "Schluss" oder Max. 2 Vollgeschosse + Dach xy?