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ᐅ Aufpreis für lichtgraue Außenfassade ok?


Erstellt am: 27.02.22 14:42

SoL27.02.22 20:12
11ant schrieb:

Das Helltöneaufpreisverbot von 1871 gilt nur linksrheinisch in überwiegend evangelischen Gemeinden.
Der Vollständigkeit halber: ...und nur an Tagen, die auf G oder H enden....
Benutzer20027.02.22 20:20
Der Aufpreis kommt wahrscheinlich daher, dass Eure Fassade im Standard nur weiß verputzt wird und nicht weiß gestrichen.
Insofern zusätzlicher Arbeitsgang (2-facher Anstrich nötig oder gefärbter Putz mit Egalisationsanstrich?) für eine große Fläche.
HilfeHilfe28.02.22 05:32
naja im Vertrag stejt weiß und nicht lichtgrau. Der wird wahrscheinlich Farbe zukaufen müssen die teurer ist
guckuck228.02.22 06:49
Benutzer200 schrieb:

Der Aufpreis kommt wahrscheinlich daher, dass Eure Fassade im Standard nur weiß verputzt wird und nicht weiß gestrichen.
Insofern zusätzlicher Arbeitsgang (2-facher Anstrich nötig oder gefärbter Putz mit Egalisationsanstrich?) für eine große Fläche.

Das wird’s sein!
SoL schrieb:

Fair gibt es nur beim Sport.
Verhandeln kannst Du versuchen, hast halt eine enorm schwache Verhandlungsposition.

Wenn es tatsächlich um den Aufpreis von durchgefärbten Putz vs 2-3facher Anstrich geht, kann man dies natürlich auch anderswo anfragen (unter Nutzung des vorhandenen Gerüsts)
HnghusBY28.02.22 07:41
KnibbelDibbel schrieb:


In unserer Bauleistungsbeschreibung steht folgendes:
"Der mineralische Außenputz wird daher als weißer Edelputz auf einem vollflächigen Unterputz ausgeführt. Zur Rissvermeidung werden verschiedenartige Untergründe vorschriftsmäßig armiert. Die Oberfläche wird mit einer Körnung von 2-3mm ausgerieben strukturiert"

Wird bei uns wohl ähnlich laufen, auch ein lokaler GU. Weiß steht im Vertrag, mündlich und somit zu vernachlässigen wurde uns gesagt, dass eine leichte Abdunklung bzw. ein anderer heller Farbton möglich sei - also eher nein, verhandeln wird in dem Fall nichts bringen.

Was mir bei dem Satz aus eurer Bauleistungsbeschreibung aufgefallen ist: "Zur Rissvermeidung werden verschiedenartige Untergründe vorschriftsmäßig armiert."
Das heißt für mich, ihr habe keine vollfächige Gewebespachtelung, ist bei uns laut Vertrag auch so, kostet laut unserem GU nochmal ca. 4.000€ und werden wir wohl machen lassen.
Aloha_Lars28.02.22 09:56
KnibbelDibbel schrieb:

Dürfen war vllt unglücklich ausgedrückt. Natürlich DARF er das berechnen, die Frage ist eher wie fair es ist und ob wir da möglicherweise verhandeln können 😉

Es geht hier nicht um Fairness. Er macht euch ein Angebot und ihr könnt annehmen, müsst aber nicht. Ihr habt die Wahl. Ihr könntet die Arbeiten ja auch von jemand anderes machen lassen, wenn ihr wollt. "Fairness" impliziert hier, dass ihr übers Ohr gehauen werdet. Ist aber nicht der Fall.

Warm habt ihr das nicht ganz am Anfang bei der Vertragsverhandlung angesprochen?
vertraganstrichputz