ᐅ Aufpreis für lichtgraue Außenfassade ok?
Erstellt am: 27.02.22 14:42
K
KnibbelDibbel27.02.22 14:42Hallo liebe Foren Mitglieder,
wir bauen mit einem lokalen GU. Auf Nachfrage nach einer lichtgrauen Außenfassade würde hier ein Mehrpreis von 3500€ entstehen.
Ein Bekannter (ebenfalls in der Baubranche) meinte solche hellen Töne dürften nicht berechnet werden.
Ich wollte nun noch mehr Erfahrungen/Meinungen hören - ist das normal oder nicht?
In unserer Bauleistungsbeschreibung steht folgendes:
"Der mineralische Außenputz wird daher als weißer Edelputz auf einem vollflächigen Unterputz ausgeführt. Zur Rissvermeidung werden verschiedenartige Untergründe vorschriftsmäßig armiert. Die Oberfläche wird mit einer Körnung von 2-3mm ausgerieben strukturiert"
Danke euch und LG
wir bauen mit einem lokalen GU. Auf Nachfrage nach einer lichtgrauen Außenfassade würde hier ein Mehrpreis von 3500€ entstehen.
Ein Bekannter (ebenfalls in der Baubranche) meinte solche hellen Töne dürften nicht berechnet werden.
Ich wollte nun noch mehr Erfahrungen/Meinungen hören - ist das normal oder nicht?
In unserer Bauleistungsbeschreibung steht folgendes:
"Der mineralische Außenputz wird daher als weißer Edelputz auf einem vollflächigen Unterputz ausgeführt. Zur Rissvermeidung werden verschiedenartige Untergründe vorschriftsmäßig armiert. Die Oberfläche wird mit einer Körnung von 2-3mm ausgerieben strukturiert"
Danke euch und LG
B
Benutzer20027.02.22 15:29KnibbelDibbel schrieb:
Ein Bekannter (ebenfalls in der Baubranche) meinte solche hellen Töne dürften nicht berechnet werden.Dann frag ihn mal, wo das steht. Meines Wissens haben wir in D noch immer Vertragsfreiheit 😉Jeder GU kann eine von der Bauleistungsbeschreibung abweichende Ausstattung anbieten wie er will. Ist ein Angebot des GU - musst es ja nicht annehmen.
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KnibbelDibbel27.02.22 16:15Benutzer200 schrieb:
Dann frag ihn mal, wo das steht. Meines Wissens haben wir in D noch immer Vertragsfreiheit 😉
Jeder GU kann eine von der Bauleistungsbeschreibung abweichende Ausstattung anbieten wie er will. Ist ein Angebot des GU - musst es ja nicht annehmen.Dürfen war vllt unglücklich ausgedrückt. Natürlich DARF er das berechnen, die Frage ist eher wie fair es ist und ob wir da möglicherweise verhandeln können 😉KnibbelDibbel schrieb:
Ein Bekannter (ebenfalls in der Baubranche) meinte solche hellen Töne dürften nicht berechnet werden.Das Helltöneaufpreisverbot von 1871 gilt nur linksrheinisch in überwiegend evangelischen Gemeinden.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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