Argumente für Befreiung vom Bebauungsplan - Kniestockerhöhung

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11ant

11ant

Also das mit der Wanne müsstest du mir dann Erklären, vlt. verstehe ich das falsch...
Ich werde mir dennoch kein Beispiel an Deinen wirren Zeichnungen nehmen, nur um Dir das zu erklären - das Schlüsselwort war: "NUR_EIN_Beispiel". "Wanne" war kein Schlüsselwort, außer wohl für Dein Mißverstehen. Nein, ich denke mitnichten an irgendein kompliziertes Overengineering und/oder eine Schmälerung der EG-Raumhöhe. Vergessen wir das, wie bereits Mel Brooks in "Spaceballs" empfahl.

Konzentriere Dich lieber auf
Bevor ich mir dahingehend Gedanken mache, unbedingt anders bauen zu wollen als der BPlan erlaubt, würde ich mir mein gewünschtes Raumprogramm erstellen und schauen, wie ich das unterbringen könnte.
D.h. debattiere hier nicht, wie man den Bart des Propheten färben könnte, bevor überhaupt feststeht, wo welches Maß an Raum an sich - also nicht nur dessen Stehhöhe - gebraucht würde.
Im Bereich des Hauses sind über 1 m Gefälle somit laut der @11ant enregel Keller oder UG erforderlich.
Die Formulierung ist Dir verunglückt, richtig muß es heißen: nach der 11ant Kellerregel ist hier die bauliche Nutzung des Höhenspiels wirtschaftlicher, als Geländebaumaßnahmen zwecks der "Einsparung" eines Kellers vorzunehmen; es ist also empfehlenswert, teilweise (= talseitig) auch Wohnräume im UG anzusiedeln, wodurch die Grundfläche des Hauses kleiner ausfallen kann. "Erforderliche" Keller haben sich mit der Verbreitung des Wäschetrockners und der Erkenntnis der Nichtnutzung der Tischtennisplatte im vollunterkellerten Wohnzimmer sowie dem Rückgang des Einweckens von Obstkonserven in den allermeisten Fällen bereits erledigt, als Deutsche Bundeskanzler noch Helmut hießen. Damals hatte man übrigens als "Keller" noch stehhohe Sockelgeschosse auf der Sohle der Baugrube, und nicht wie heute schwellenlos auf Straßenniveau befindliche OKFFB EG, unter denen man die Baugrube dann bis am Grundwasser kratzend vertieft. "Keller" im Sinne eines genutzten Höhenspiels des Grundstückes machen grundsätzlich dann Sinn, wenn zwischen straßen- und gartenseitiger Gebäudeflucht um mehr als einen ganzen Meter differente Höhenlinien liegen. Denn dann kostet das Aufbocken einer Bodenplatte unter dem EG regelmäßig mehr als das Eingraben einer solchen unter dem UG.
Es gibt auch das Gerechtigkeitsprinzip. Jede Ausnahme muss für den Bestandsmenschen und Bürger nachvollziehbar sein [...]
Dieses Prinzip heißt hier "Ermessensbindung" und wird in seiner Anwendung wesentlich dadurch eingeschränkt, wenn sich zwischen einer gewährten (oder damals nicht erforderlichen) Befreiung in einem Nachbarfall eine rechtliche Grundlage verändert hat: der Erlaß (oder die Änderung) eines Bebauungsplanes sind klassische Beispiele für einen solchen Fall. Und wie ich bereits anmerkte: ungewollte Auswüchse, die mit Beschränkungen im Bebauungsplan erkennbar abgewehrt werden sollten, sind natürlich entsprechend aussichtslose Gegenstände eines Befreiungsbegehrens.
 
M

mlnd9106

Einzige Gründe für eine Befreiung lägen m.E. darin, dass bei Nachbarn auch Befreiungen erteil worden sind.
Das ist die Art Antwort/ Meinung die wir suchen, danke. - Interessant wäre jetzt, eben, wie kam der jeweils Erste oder wie kamen andere zu einer Befreiung - es scheint ja doch immer mal wieder zu gehen und es kann gut sein, dass da noch gar nie jemand danach gefragt hat.
 
H

hanghaus2023

Mit offenen Augen im Baugebiet seiht man so einige Abweichungen. Zumindest fallen mir täglich neue hier im Baugebiet auf.
 
11ant

11ant

Ich bin ob der mehrheitlich gefühlten negativen Grundstimmung doch etwas erstaunt und überlege tatsächlich den Post einfach wieder zu löschen und das Forum wieder zu verlassen @hanghaus2023 ich nehme dich mal aus.
Eigentlich gehen alle Antworten an der Frage vorbei, dafür gibt es Kritik an Entscheidungen, Unterlagen bzw. Mutmaßungen was wir brauchen oder nicht.
Negative Grundstimmung, so ein Quatsch. Höchstens Gegenwind zu der Idee, die Dir naheliegendst erscheint (und Argumentation, weshalb - nebst Vorschlägen, was sonst noch ginge). Wie umfangreich sich @hanghaus2023 dabei engagiert, liegt weit oberhalb dessen, was ich honorarfrei leisten würde (da bekäme ich es daheim mit dem Nudelholz, 555).
Jain... angedacht wäre: UG: Eingang, perspektivisch Möglichkeit zur Einliegerwohnung (Schwiegereltern und irgendwann wir selbst),
Aua, schon wieder dieser Evergreen alte Hut des Eigenheimes als Familienerbschmuck, an dem man bis zur letzten Ölung hängt. Das war bereits überholt, als wir noch einen Kaiser hatten (Günter Kaiser, da hieß die Ergo Gruppe noch HMI). Dem Stichwort "Altersbauen" habe ich zwei externe Beiträge gewidmet.
Natürlich gibt es andere Möglichkeiten, natürlich können wir zu 10 Architekten rennen, allen einen 1000er geben und die was machen lassen – dann haben wir am Ende 10 Architekten, von denen jeder an den Entwürfen der anderen bestimmt etwas findet, das er anders machen würde. – Legitim ist das, wir sind dann nur erstmal auch nicht viel weiter, haben aber 10k weniger auf dem Konto. Wenn dann alles gut läuft und wir jemanden finden der das baut, haben wir ein völlig individuelles Haus, das wir eigentlich nicht wirklich brauchen und auch gar nicht zwingend wollen.
Das ist das nächste populäre Mißverständnis: daß der freie Architekt nur als Unikat-Grundrißdesigner sinnvoll wäre. Wenn man mit dem gleichen Pflichtenheft (NICHT "mehr") zu mehreren Architekten geht und die jeweils nur das "Modul A" erledigen läßt (ohne ihnen zu erzählen, wie der Vorgänger das gemacht hat), werden spätestens beim dritten Ähnlichkeiten oder gar Übereinstimmungen erweisen, was der beste Weg ist. Bereits der vierte wird diesen Erkenntnisgewinn dann nicht mehr signifikant steigern.
Das ist die Art Antwort/ Meinung die wir suchen, danke. - Interessant wäre jetzt, eben, wie kam der jeweils Erste oder wie kamen andere zu einer Befreiung - es scheint ja doch immer mal wieder zu gehen und es kann gut sein, dass da noch gar nie jemand danach gefragt hat.
Wie gesagt, vor dem Erlaß des Bebauungsplanes gab es ja nichts, wovon hätte befreit werden können / "müssen"; und wer Befreiungen erhalten hat, dessen Weg dorthin ist aufschlußreich. Ich empfehle aber ganz ohne "negative Grundstimmung" den Grundsatz "Köpfchen statt Ausnahme (bzw. Kopf durch die Wand)". Und das beginnt damit, ein Raumprogramm zu erstellen, bevor man pauschal diagnostiziert, nur mit mehr Kniestock ein aufgeblasenes EG vermeiden zu können.
Mit offenen Augen im Baugebiet seiht man so einige Abweichungen. Zumindest fallen mir täglich neue hier im Baugebiet auf.
Die Gelegenheit für den Gemeindesäckel, Einnahmen über Ausnahmegebühren zu generieren, wird heutzutage in viele Bebauungspläne bereits eingebaut - vor einem halben Jahrhundert dachte man jedoch nicht so.
 
Y

ypg

gefühlten negativen Grundstimmung
Wo? Nur weil man neutral eine Frage bewertet und Erfahrungen dagegen hat, gibt es noch lange keine Negativhaltung, noch eine „Stimmung“.

Dir werden Optionen aufgezeigt, die zwar von Dir nicht eingefordert werden, doch eigentlich von Dir auch - positiv - angenommen werden könnten.
Statt dessen übst Du Dich in Übertreibung. Überzogene Antworten kann man eher in eine negative Stimmung bringen.
natürlich können wir zu 10 Architekten rennen, allen einen 1000er geben und die was machen lassen – dann haben wir am Ende 10 Architekten,
2mx2m Fliesen im Bad müssen nicht sein,
Es reicht ein Architekt, keiner hat Dir zu 10 Architekten geraten. Von 10 Architekten sollten 10 das gleiche studiert haben, wie man mit Fassaden und Maße umgeht. Dem Architekten von einer Baufirma sind da aber meist die Hände gebunden.
welche Befreiung wäre denn nicht automatisch zumindest in einem Aspekt ein persönlicher Vorteil?
Wenn eine 5-köpfige Familie nach BPlan keine familienfreundliche Größe für ein Haus, wo der Wohnraum ein normales Leben gewährleistet, bauen kann. Hier ist ein sozialverträglicher Anspruch des Bauamtes anzustreben, Familienförderung. Bedeutet zb keine 3 Kinderzimmer a 15 qm, sondern 30qm für die 3 Kinder.
Es ist definitiv für einige/viele ein negativer Faktor, neben einem Haus zu wohnen, wo die Seitenwand über 4 Meter hoch ist. Wie will das ggü den Bewohnern argumentiert werden?
Klar, gemessen an 1000m² sind versiegelte 250m² erstmal nicht so viel, bleiben aber trotzdem 250m².
0,25 sind schon gut. Auf 1000qm hervorragend.
dafür geht das + an Wohnfläche im DG von deiner GRZ ab,
Das geht baurechtlich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 07.01.2026
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