ᐅ Architekt nicht in Architektenkammer, nachteilig?
Erstellt am: 17.10.21 23:25
littlebird06.01.22 20:21
Man muss nicht "komplett" bauvorlageberechtigt sein, um die einfacheren Sachen zu unterschreiben (in BY Gebäudeklassen 1-3 bis 3 Wohnungen, in BW ein Vollgeschoss bis 150 m2). Es genugt wenn man ein geprüfter Techniker der Richtung Bautechnik ist oder Handwerkmeister.
11ant06.01.22 22:20
littlebird schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich als Ingenieur bezeichnen kann, ohne Mitglied in einer Ingenieurkammer zu sein.Benutzer200 schrieb:
Dann hat er (vielleicht) studiert, ist aber kein offizieller "Architekt".Meines Wissens ist der selbständige Architekt Zwangsmitglied seiner Kammer - als Angestellter oder Beamter nicht. Ein Ingenieur steht glaube ich auch in keiner Rolle; ohne Zusatz (grad. oder Dipl.) kann sich wohl auch ein Student so nennen.Benutzer20006.01.22 23:09
11ant schrieb:
Meines Wissens ist der selbständige Architekt Zwangsmitglied seiner KammerJep. Nur dann darf er sich Architekt nennen. Ansonsten ist er Bauzeichner mit Architekturstudium 😉fach1werk07.01.22 07:56
War da nicht was...Wenn ein gewisses Alter erreicht ist wird man von der Kammer aussortiert und dann fehlen Absicherungen/ Versicherungen? Ich meine da wäre noch was gewesen. Weiss es jemand genauer?
Araknis07.01.22 09:55
Benutzer200 schrieb:
Dann hat er (vielleicht) studiert, ist aber kein offizieller "Architekt". Kann trotzdem pfiffiger sein, als der richtige Architekt. Ist er bauantragsberechtigt?In meinem Fall hat sich's ja sowieso geklärt, es lag an der bescheidenen Suchfunktion der Kammer-Webseite.driver5507.01.22 10:31
littlebird schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich als Ingenieur bezeichnen kann, ohne Mitglied in einer Ingenieurkammer zu sein.Was hat denn der „Insch“ hier zu suchen? Wie er sich nennen darf, steht auf dem Diplomzeugnis/auf der Urkunde.Zurück zum Thema.
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