ᐅ Antrag auf Baustellenzufahrt abgelehnt
Erstellt am: 14.06.24 18:46
Jolo200000 15.06.24 10:38
Vielleicht sind die einverstanden, wenn ich von der identischen Firma die Baustraße und Einfahrt später machen lasse (weil die dann weiterhin haftet) - Ist nur die Frage, ob die das ausnutzen, weil sie wissen, dass ich auf diese Firma angewiesen bin.
hanse987 15.06.24 10:41
Was muss denn überhaupt gemacht werden für die Zufahrt? Gehwegabsenkung?
Jolo200000 15.06.24 10:49
Ja Gehwegabsenkung und dann ist noch ein kleiner Grünstreifen der Stadt zwischen Gehweg und meinem Grundstück der später mit als Einfahrt dient.
Rübe1 15.06.24 13:12
Jolo200000 schrieb:
... per grabenloser Kabelverlegung erledigt (hier war die Stadt vor kurzem vor Ort) und Abwasser/Wasser dann ganz "normal". Also, ich kenne das so, daß die Versorger im Gehweg liegen. Da können die ja schwerlich per W-Lan anbinden, also Kopfloch Und Wasser/Abwasser normal, heißt dann wohl im Graben. So, und wenn dann da noch ein Grünstreifen ist, dann stelle ich mir die Frage, ob das Grundstück überhaupt erschlossen ist, wenn es Stand jetzt: keine gesicherte Zufahrt gibt. Gab es denn eine Bauvoranfrage oder ähnliches?
Jolo200000 15.06.24 20:34
Bei Strom ist das Problem, dass das Kabel vom Hauptversorger (an den ich gebunden bin) nicht direkt an das Grundstück anschließt - hier muss ca.20 Meter bis zur Hauptstraße ein Kabel gelegt werden, da das unter dem Gehweg verlaufende Stromkabel nicht zur e.dis gehört (an die ich gebunden bin) - deshalb planen die eine grabenlose Kabelverlegung- Warum auch immer da kein Kabel der e.dis liegt, da die Sanierung nur gute 2 Jahre zurück liegt. Das Grundstück ist bebaubar (nach Umgebungsbebauung).
Mich wundert, dass die Stadt generell keine Genehmigung für die Baustellenzufahrt erteilt (nach meinem letzten Gespräch wurde mir gesagt, dass der einzige Knackpunkt die Gewährleistung der damaligen ausführenden Firma sei - und ich entweder diese Firma beauftragen sollte (dann bleibt die Gewährleistung bei denen) oder die Firma soll die Gewährleistung an die von mir neu beauftragte Firma abtreten ... Irgendwie kompliziert - zu dieser Problematik habe ich auch nichts vergleichbares bei Google gefunden.
Mich wundert, dass die Stadt generell keine Genehmigung für die Baustellenzufahrt erteilt (nach meinem letzten Gespräch wurde mir gesagt, dass der einzige Knackpunkt die Gewährleistung der damaligen ausführenden Firma sei - und ich entweder diese Firma beauftragen sollte (dann bleibt die Gewährleistung bei denen) oder die Firma soll die Gewährleistung an die von mir neu beauftragte Firma abtreten ... Irgendwie kompliziert - zu dieser Problematik habe ich auch nichts vergleichbares bei Google gefunden.
kbt09 15.06.24 20:40
.. es wäre vielleicht sinnvoll, wenn du zur Klarstellung einmal die Grundrisssituation, idealerweise aus den behördlichen Lageplänen, ansonsten skizziert, darstellst. Das spart dir auch auch viele Worte, wenn du das sinnvoll demonstrierst und man kann dir wesentlich besser folgen.
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