ᐅ Angaben im Bebauungsplan - gibt es eine Traufhöhe beim Flachdach
Erstellt am: 11.08.20 15:06
marcor198011.08.20 15:06
Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und vielleicht könnt ihr mir eine Frage beantworten.
Ich bin im Begriff ein Grundstück zu kaufen und unser Traumhaus besteht aus zwei Vollgeschossen und einem kleinen Staffelgeschoss.
Beim Bebauungsplan wird leider nicht auf die Möglichkeit zur Errichtung eines Gebäudes mit einem Nicht-Vollgeschoss eingegangen.
Im konkreten Fall stellt sich daher bei mir die Frage, welche Gebäudehöhen für die Erstellung eines Flachdachgebäudes mit aufgesetztem Staffelgeschoss zu Grunde gelegt werden.
Im Bebauungsplan wird mit der Definition der Traufhöhe von 6,5 m und der Firsthöhe mit 10,5 m leider nur gezielt auf geneigte Dächer eingegangen.
Da es bei einem Flachdachgebäude im eigentlichen Sinne keine Traufhöhe gibt, wäre meine Frage, ob bei einem Gebäude mit Flachdach und Staffelgeschoss nur die Firsthöhe und damit die Gebäudehöhe relevant ist und die Angabe der Traufhöhe unberücksichtigt bleibt?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.



ich bin neu in diesem Forum und vielleicht könnt ihr mir eine Frage beantworten.
Ich bin im Begriff ein Grundstück zu kaufen und unser Traumhaus besteht aus zwei Vollgeschossen und einem kleinen Staffelgeschoss.
Beim Bebauungsplan wird leider nicht auf die Möglichkeit zur Errichtung eines Gebäudes mit einem Nicht-Vollgeschoss eingegangen.
Im konkreten Fall stellt sich daher bei mir die Frage, welche Gebäudehöhen für die Erstellung eines Flachdachgebäudes mit aufgesetztem Staffelgeschoss zu Grunde gelegt werden.
Im Bebauungsplan wird mit der Definition der Traufhöhe von 6,5 m und der Firsthöhe mit 10,5 m leider nur gezielt auf geneigte Dächer eingegangen.
Da es bei einem Flachdachgebäude im eigentlichen Sinne keine Traufhöhe gibt, wäre meine Frage, ob bei einem Gebäude mit Flachdach und Staffelgeschoss nur die Firsthöhe und damit die Gebäudehöhe relevant ist und die Angabe der Traufhöhe unberücksichtigt bleibt?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Octrineddy11.08.20 15:20
Zu solchen Spezialfragen kann man eigentlich fast nur nach rufen
11ant11.08.20 15:57
An die Stelle der Traufhöhe tritt beim Flachdach üblicherweise die "Wandhöhe" - m.E. hier je nach Rücksprung des Staffelgeschosses diejenige der Vollgeschosse inklusive Attika. Allerdings ist das dargestellte einhüftige Pultdach bei Euch ausdrücklich ausgeschlossen. Besser stellst Du mal auch die Nutzungsschablone ein, und noch besser nennst Du gleich den Bebauungsplan (Gemeinde, Name, Nummer - NICHT als Link). Wo liegt denn hier überhaupt der "Bezugspunkt" ?
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Escroda11.08.20 16:53
Octrineddy schrieb:
Zu solchen Spezialfragen kann man eigentlich fast nur nach rufen You just called out my nameAnd you know wherever I am ...
marcor1980 schrieb:
keine TraufhöheRichtig wäre: keine Firsthöhemarcor1980 schrieb:
und die Angabe der Traufhöhe unberücksichtigt bleibt?Nein.marcor1980 schrieb:
Im Bebauungsplan wird mit der Definition der Traufhöhe von 6,5 m und der Firsthöhe mit 10,5 m leider nur gezielt auf geneigte Dächer eingegangen.Das ist ja nicht verwunderlich, da auch nur geneigte Dächer zulässig sind.marcor1980 schrieb:
Ich bin im Begriff ein Grundstück zu kaufen und unser Traumhaus besteht aus zwei Vollgeschossen und einem kleinen Staffelgeschoss.Kaufe ein anderes Grundstück oder verabschiede Dich von Deinem Traum.11ant schrieb:
An die Stelle der Traufhöhe tritt beim Flachdach üblicherweise die "Wandhöhe" - m.E. hier je nach Rücksprung des Staffelgeschosses diejenige der Vollgeschosse inklusive Attika.Wenn das Leben so einfach wäre...Eigentlich zählt nach dem Leitsatz eines Urteils des OVGMV die Traufe des Staffelgeschosses als Traufhöhe.Da sich das Urteil aber auf einen speziellen Fall bezieht, eröffnet es bei anders gelagerten Fällen auch Interpretationsmöglichkeiten. Die sehe ich hier aber nicht, da zum einen nur geneigte Dächer zulässig sind und einhüftige Pultdächer ausgeschlossen sind.
marcor198011.08.20 18:38
Vielen Dank zunächst für eure Rückmeldungen!
Ich habe es mir schon fast gedacht, dass wir uns bei diesen Vorgaben vom Traum mit dem Staffelgeschoss verabschieden müssen.
Ich habe eben nochmal mit dem Bauamt gesprochen, es sollen wohl in einer letzten Fassung des Bebauungsplan (dieser ist noch nicht ganz beschlossen) noch weitere Details gerade im Bezug auf Gebäude mit Flachdächern ergänzt werden. Bin wohl nicht der Einzige der hier ins Schleudern gekommen ist.
Vielen Dank zunächst!
Ich habe es mir schon fast gedacht, dass wir uns bei diesen Vorgaben vom Traum mit dem Staffelgeschoss verabschieden müssen.
11ant schrieb:Das ist vollkommen richtig! Pultdach ist ausgeschlossen. Das Dach in meiner Zeichnung vom Staffelgeschoss sollte eher einem Flachdach mit einer geringen Neigung für den Wasserablauf darstellen....
Allerdings ist das dargestellte einhüftige Pultdach bei Euch ausdrücklich ausgeschlossen.
Escroda schrieb:Flachdächer sind aber erlaubt (Dächer <20°), jedoch müssen diese begrünt werden bzw. mit Photovoltaik der Solarthermie bestückt werden.
Das ist ja nicht verwunderlich, da auch nur geneigte Dächer zulässig sind.
Ich habe eben nochmal mit dem Bauamt gesprochen, es sollen wohl in einer letzten Fassung des Bebauungsplan (dieser ist noch nicht ganz beschlossen) noch weitere Details gerade im Bezug auf Gebäude mit Flachdächern ergänzt werden. Bin wohl nicht der Einzige der hier ins Schleudern gekommen ist.
Vielen Dank zunächst!
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