ᐅ Anfrage auf Kniestockerhöhung +20cm
Erstellt am: 08.04.2019 07:55
WilhelmRo 08.04.2019 14:01
Mottenhausen schrieb:
du meinst wahrscheinlich die Zeichnungen zum BauantragJa so war das gemeint : )kaho674 schrieb:
Gibt es denn jemand in der Nachbarschaft, der den Meter hat? Dann den fragen.Nein gibt es nicht, aber ist eine kleine Gemeinde, die sollten jetzt nicht so überlastet sein. Ich denk wir versuchen es : ) kaho674 08.04.2019 14:09
Könnte mir allerdings vorstellen, dass Du dann komplett neue Pläne vom Architekt brauchst... Was sagt denn der dazu?
boxandroof 08.04.2019 14:11
Wir haben nur eine Baumitteilung eingereicht und unseren Extrawunsch - Abweichung vom Baufenster - vorher per separatem Antrag (~100EUR) genehmigen lassen.
WilhelmRo 08.04.2019 14:53
kaho674 schrieb:
Architekt brauchst... Was sagt denn der dazu?Hab keinen Architekt, nur einen Bauzeichner. Und der wird erst noch gefragt : ) 11ant 08.04.2019 15:08
WilhelmRo schrieb:
oder wird am Kniestock vermerkt, dass dieser nur 80 nicht 100cm hoch sein darf, und dann wird der Bebauungsplan genehmigt?Das glaube ich eher nicht. Es ändert am Rande ja auch Rauminhalte / Wärmebedarfsberechnungen. Und in der Regel wird man ja die Dachneigung anpassen wollen, statt linear 20 cm weniger Raumhöhe im Schrägenbereich zu bekommen.WilhelmRo schrieb:
Also ich will eben nicht unnütz Zeit verschwenden, mit mehreren Durchläufen.Dann würde ich erst´mal anrufen: für "ja" ist dieser Weg zwar zu wenig verbindlich, aber ein "nein" im Sinne von "da geht es um Prinzip, am Parameter Midi-Kniestock machen wir die Fränkischkeit der Gebäudeerscheinung fest" sollte man auch mündlich klar sagen können.Letzteres ist ja ein häufiges Motiv, solche Kniestockhöhe festzuschreiben - ibs. dort, wo mit der Firsthöhe nicht so sehr gegeizt wird, es also offenbar weniger um die Baumasse, sondern primär um den Kniestock an sich geht, der damit begrenzt werden soll.
Dann wird diese Begrenzung gern als zentraler baulicher Folklorefaktor betrachtet ;-)
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