ᐅ Anfahrt Bauwagen über Nachbarweg - Tor zu eng!
Erstellt am: 13.06.18 09:33
illusionslos schrieb:
Rechtlich ist alles OK.Schade, dass Du die Frage des Juristen in #5 nicht beantwortest. So wirst Du auf deine Fragen statt Antworten wohl nur weitere vage Mutmaßungen erhalten. Hier also meine: Wenn die Erbengemeinschaft sich quer stellt hast Du Pech gehabt. Dann muss vor dem Tor alles auf kleine Fahrzeuge umgeladen werden.
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illusionslos14.06.18 09:03Escroda schrieb:
Schade, dass Du die Frage des Juristen in #5 nicht beantwortest. So wirst Du auf deine Fragen statt Antworten wohl nur weitere vage Mutmaßungen erhalten.
Hier also meine: Wenn die Erbengemeinschaft sich quer stellt hast Du Pech gehabt. Dann muss vor dem Tor alles auf kleine Fahrzeuge umgeladen werden.Ich konnte bisher nicht nachschauen.
"Grunddienstbarkeit (Wege- und Leitungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer..."
Dahinter kommt nur noch welches Grundstück und wann es eingetragen wurde.
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illusionslos14.06.18 09:10Otus11 schrieb:
Offenbar ja doch nicht...
Kurzum: Der Wortlaut des WR lautet wie?Ich konnte bisher nicht nachschauen.
"Grunddienstbarkeit (Wege- und Leitungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer..."
Dahinter kommt nur noch welches Grundstück und wann es eingetragen wurde.
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nordanney14.06.18 11:06keychain schrieb:
Strengenommen müsste man sogar nicht nur das eingetragene Wegerecht, sondern die Grundlage der Eintragung betrachten. Bei uns spezifiziert diese deutlich genauer als im Grundbuch zu sehen, welche Breite das Überfahrungsrecht einschließt und in welchem Abstand des Leitungslegestreifens die Nachbarin nichts pflanzen darf usw..Das meine ich auch mit meinem Post. In der Eintragungsbewilligung steht definiert, wie das Recht ausgeübt werden kann/darf. Nachlesen und dann hat der TE seine Antwort darauf, ob bzw. wie er und Baufahrzeuge zum Bauplatz kommen.I
illusionslos14.06.18 11:41nordanney schrieb:
Das meine ich auch mit meinem Post. In der Eintragungsbewilligung steht definiert, wie das Recht ausgeübt werden kann/darf. Nachlesen und dann hat der TE seine Antwort darauf, ob bzw. wie er und Baufahrzeuge zum Bauplatz kommen.Was meint ihr genau damit? Wir haben nur das Grundbuch, der Eintrag ist von 1995.
illusionslos schrieb:
Was meint ihr genau damit?Die Eintragungsbewilligung ist die Grundlage für die Eintragung im Grundbuch und führt detailliert den Umfang der Rechte auf. Wenn du sie nicht hast, kannst du sie in der Regel beim Amt anfordern in Kopie, dort sollte sie archiviert sein- oder du fragst denjenigen, der sie hat eintragen lassen.Ähnliche Themen