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ᐅ Anbau und Umbau Elternhaus - realistisch?


Erstellt am: 18.04.20 20:33

11ant 19.04.20 20:10
Hattest Du kürzlich schon einen ähnlichen Thread und diesen gelöscht ? - aktuell finde ich von Dir nur diesen, meine mich aber einer ähnlichen Fragestellung und Deines Mitgliedsnamens zu erinnern (?)

PHAlina243 19.04.20 21:10
11ant schrieb:

Hattest Du kürzlich schon einen ähnlichen Thread und diesen gelöscht ? - aktuell finde ich von Dir nur diesen, meine mich aber einer ähnlichen Fragestellung und Deines Mitgliedsnamens zu erinnern (?)
Nein, das ist der Erste. Bin gerade frisch dabei

11ant 20.04.20 01:22
Nun gut, dann widmen wir uns also diesem Thread. Ich rekapituliere: (1) Es gibt ein Elterngrundstück. (2) Das Grundstück ist bebaut mit einem Haus, das gegen Schaffung eines Anbaus von den Eltern geräumt werden soll. (3) Dieser "Austragshäusl"-Anbau wird hier als rechtlich geklärt auf diesem Grundstück hinzubaubar vorausgesetzt. (4) Das Nachbargrundstück ist mit dem Großelternhaus bebaut, welches bereits von einem Geschwister bewohnt wird. (5) Ein weiteres Geschwister hast Du auch noch. (7) Welcher Ausgleich zwischen Dir, der Nebenan-Schwester und dem dritten Geschwister stattgefunden hat, als die Schwester ins Großelternhaus zog, wurde nicht erwähnt und/oder ist nicht Gegenstand der jetzigen Betrachtung. (8) Ebenso wenig wissen wir, ob die Schwester das besagte Haus bereits übertragen bekam oder nur bewohnt. (9) Bislang eine Black Box sind für die MitdiskutantInnen auch die Ehepartner von Dir und der Nebenan-Schwester nebst den jeweiligen Güterständen. (10) Auch die Altersverhältnisse zwischen den erwähnten Personen / Generationen und (11) die vorgesehene Erbregelung zwischen den Eltern kennen wir hier noch nicht.
Aus dieser Position läßt sich für mich noch zu vage ersehen, ob z.B. der Vorschlag einer Grundbesitz(entwicklungs)Gesellschaft zwischen den jetzigen und künftigen Immobiliennutzern, dem dritten Geschwister und ggf. weiteren Beteiligten späterer Erbsituationen Sinn macht. Grundsätzlich sehe ich Gesellschaftsanteile praktischer in zu Schenkungsfreibeträgen passenden Tranchen übertragbar als Immobilien selbst. Aus allen Perspektiven scheint mir jedenfalls sinnvoll, die zu schaffende neue Austragshäusl-Wohneinheit grundbuchlich nicht selbstständig werden zu lassen, sondern lediglich Wohnrechte darauf zu spezifizieren.
grundstückbebaut