W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Anbau - Baufenster - Baugenehmigung


Erstellt am: 14.05.2015 13:31

TommyD 14.05.2015 13:31
Hallo zusammen,
bin schon lange stiller Betrachter des Forums und jetzt kurz davor ein Haus zu kaufen. Finanzierung steht, zweiter und dritter Begehungstermin stehen auch schon. Meine bessere Hälfte und ich sind überzeugt, wenn es da nicht noch eine kleine Sache gibt, die uns Bauchschmerzen bereitet.
Es gibt einen etwa 15 Meter langen Anbau, 2 Räume hintereinander. Der vordere ist gefliest und hat auch ein kleines Bad als Nebenraum, der Raum dahinter hat eher den Charakter eines Schuppen, würde aber, wenn ausgebaut eine zusätzliche Wohnfläche von rd. 35 m² ergeben. Laut Bebauungsplan ist der komplette Anbau bzw. die Nutzungsart Wohnfläche.
Ich habe bereits mit dem Bauamt telefoniert, man dürfte den Raum renovieren und Instandsetzen, wenn man allerdings eine Sache an der Statik verändert (Neue Dachbalken, große Flächenfenster) benötigt man eine Baugenehmigung.
Nun zur Frage: Der Anbau liegt gute 9 Meter hinter einer neu festgelegten Baugrenze. Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass eine Renovierung des Daches vom Bauamt genehmigt wird, da das vorhaben außerhalb des Baufensters liegt?
Vielen Dank bereits im Voraus

Bauexperte 14.05.2015 13:53
TommyD schrieb:

Ich habe bereits mit dem Bauamt telefoniert, man dürfte den Raum renovieren und Instandsetzen, wenn man allerdings eine Sache an der Statik verändert (Neue Dachbalken, große Flächenfenster) benötigt man eine Baugenehmigung.
Nun zur Frage: Der Anbau liegt gute 9 Meter hinter einer neu festgelegten Baugrenze. Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass eine Renovierung des Daches vom Bauamt genehmigt wird, da das vorhaben außerhalb des Baufensters liegt?
Wenn das vorhandene Dach "nur" durch neuerer Materialien ersetzt wird, vlt. ein Fenster in vorhandener Größe ersetzen, ansonsten der Bestand nicht verändert wird, sehe ich keinen Grund, weshalb das Bauamt die Genehmigung verweigern sollte. Willst Du allerdings die Dachneigung verändern - bspw. von Flach- auf Satteldach und damit "durch die Hintertüre" mehr Wohnfläche generieren, wird die Behörde den Antrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen.

Grüße, Bauexperte

TommyD 14.05.2015 14:00
Das Teil soll bleiben wie es ist. Das bestehende Satteldach soll ausgebessert werden, evtl. neue Dachbalken ran (wenn der Handwerker der Meinung ist - evtl. ist auch ein Statiker von Nöten?!), Isolierung drunter und Gipskarton. Das mit den Fenstern ist so ne Sache. Da ist nur eins drin. Eventuell neue Flächenfenster zum Garten. Da das eine Fenster doch für heutige Verhältnisse sehr wenig ist. Von außen soll, bis auf die Fenster, alles gleich bleiben.....

DG 16.05.2015 11:27
Hallo Tommy,

ich empfehle in solchen Fällen, sich die Bauakte zu besorgen bzw. Einsicht zu erhalten und Kopien zu fertigen. Das geht mit Einwilligung des jetzigen Eigentümers auch vor dem Erwerb. In der Bauakte siehst Du dann (hoffentlich)

1. Den Bauantrag oder zumindest eine Bauanzeige des Anbaus => Abgleich Bebauungsplan!
2. Den Zustand der Baulinie bzw. des Gebietes beim Bauantrag des Schuppens/Anbaus
3. Den historischen Verlauf des Gebäudes - kann wichtig sein in Bezug auf alte Rechtslagen/Bestandsschutz
4. Damit dann zum Architekten und ganz konkrete Umbauanträge stellen

Telefonischen Auskünften würde ich keinerlei Gewicht beimessen, grundsätzlich sehe ich es aber so wie Bauexperte, dass man renovieren/erneuern darf, solange man die Außenhülle nicht signifikant verändert. Ich habe es aber (vorsichtig formuliert) mehr als einmal erlebt, dass zwischen (alten) Bauanträgen und heutigem Bestand leichte Differenzen bestehen und man muss absichern, dass das, was heute steht, auch Bestandsschutz genießt oder mal genehmigt wurde - und zwar komplett. Bei ganz alten Hütten, lohnt sich auch mal ein Weg ins Stadtarchiv, dort habe ich von meinem Haus auch noch mehr gefunden, als im Expose stand.

MfG
Dirk Grafe
flächenfensteranbauwohnflächebauamtbebauungsplanrenovierendachbalkensatteldachbauaktebauantrag