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ᐅ Alte Wasserleitung / Steuerkabel im Boden


Erstellt am: 14.03.18 17:23

Emetic16.03.18 13:09
Rein gefühlsmäßig würde ich meinen, wenn man mir mehr oder minder überlässt, damit zu verfahren wie ich will, es irgendwie schon Vertragsgegenstand ist oder?
Der Verkäufer kann mir ja mit dem Vertrag kein Recht an Dingen einräumen, von denen er überhaupt kein Eigentümer ist.
Steht nicht dabei, dass man damit machen kann was man will, kann es natürlich schon sein, dass man per Vertrag nur dulden muss, dass es da ist (wie im Falle der Niederspannungsleitung), oder?
MayrCh16.03.18 13:43
Emetic schrieb:
Rein gefühlsmäßig würde ich meinen, wenn man mir mehr oder minder überlässt, damit zu verfahren wie ich will, es irgendwie schon Vertragsgegenstand ist oder?
Der Abschnitt zur Leitung ist zumindest mal dazu geeignet, diesen Anschein zu erwecken. Solange auf die Leitung im Kaufvertrag aber nicht detaillierter schriftlich eingegangen wird, wär mir dieser Anschein aber zu wenig.
Im §94 Baugesetzbuch ist ja festgelegt, was wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind; es gibt jedoch Gerichtsurteile, die Ver- und Entsorgungsleitungen nach §95 Baugesetzbuch mit nur vorübergehenden Zwecken einordnen - und damit eben nicht zum Bestandteil des Grundstücks gehören.
Der vorübergehende Zweck wäre ja im konkreten Fall durch die Stilllegung bereits faktisch belegt.
Ob die Leitung verbleiben kann oder nicht, kann dir bestimmt dein Tiefbauer oder Statiker besser sagen, evtl. auch dein Sachverständiger. Aber ich würde jetzt in jedem Falle klären, wem die Leitung vor und nach Grundstückskauf überhaupt gehört, allein aufgrund der Folgekostensicherheit. Stichwort faktische Duldung, stillschweigendes Leihverhältnis.
Emetic16.03.18 14:59
Super danke, werden das bei unserem nächsten Termin auf jeden Fall mal ansprechen.

Rein hypothetisch: Wir sind Eigentümer, und lassen die Leitungen im Rahmen der Erdarbeiten auf unsere Kosten entfernen. Allzu große Mehrkosten dürften dadurch doch nicht entstehen oder?
Was genau versteht man denn unter "ordnungsgemäß verschließen"?
MayrCh16.03.18 16:02
Emetic schrieb:
Super danke, werden das bei unserem nächsten Termin auf jeden Fall mal ansprechen.
Wenn du das Ding tatsächlich mitkaufst, lass dir alles schriftlich geben. Idealerweise wird auf die Leitung in den Kaufverträgen noch etwas exakter eingegangen.
Lass dir dann auch weitere Angaben zur Leitung geben. Welcher Zweck, Baujahr, wann stillgelegt und welches Material (Stahl, GGG, Beton, GFK, Asbestzement...). Ggfs. ist die Leitung auch mit Fließmörtel gefüllt, das wär für dich natürlich best-case.
Umgekehrt: Das Material ist marode, stürzt irgendwann zusammen und es kommt zu Setzungen.
Emetic schrieb:
Allzu große Mehrkosten dürften dadurch doch nicht entstehen oder?
Naja, n halben Meter auskoffern für die Bodenplatte kostet sicherlich deutlich weniger als ein ~1,5 bis 2 m tiefer Rohrgraben. Wenns blöd läuft brauchst du nen Verbau, Bauwasserhaltung, musst die Leitung erst mal suchen, musst die ausgebauten Leitungsabschnitte fachgerecht entsorgen (deshalb Material wichtig, Asbestzement). Da kann schon was zusammenkommen.
Emetic schrieb:
Was genau versteht man denn unter "ordnungsgemäß verschließen"?
Ich würde hier mal sagen: Dicht verschließen, dass weder Erdreich noch Wasser (Längsdrainage) eindringen können.
leitungvertragschriftlichbaugesetzbuchasbestzement