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ᐅ Allgemeine(r) Vorgehensweise / Ablaufplan


Erstellt am: 02.06.2020 11:15

Eigenheim_2011 02.06.2020 14:05
Danke und für den Input!
ja aber wenn es danach geht dann dürfte man nie mit 2 Anbietern bauen oder etwas in Eigenleistung machen.
Vor allem weil ja wie gesagt die Fertighausfirma ja meist auch nur extern beauftragt.

Wir möchten ja auch aus dem Grund jemandenvom Bauherrenschutzverein oder von anderer Stelle an der Seite zu haben der uns eben bei der Begutachtung der einzelnen Gewerke hilft. Das kostet sicher noch etwas aber damit fährt man doch deutlich besser als gar keine Ahnung zu haben. Ich will mir nicht anmaßen in ein paar Monaten das gleiche Auge zu haben wie Personen die das Jahre oder Jahrzehnte ausübt.

Eigenheim_2011 02.06.2020 14:09
danke und genau darum habe ich den Thread gestartet
Das heißt ich kann die Planung für einen extern georderten Keller nicht über die Hausbaufirma laufen lassen?
Oder anders ausgedrückt wenn ich einen Keller extern beauftrage geht das nur wenn ich alles einzeln vergebe und das Projekt mit einem Architekten durchführe?

T_im_Norden 02.06.2020 14:10
Wenn du Vergabe machen willst , brauchst du entweder einen Architekt der das für dich macht, oder du musst dich selber gut auskennen und die Zeit dafür haben.

Der Herr vom Bausparvertrag plant nicht für dich und kontrolliert auch nicht deine Angebote, der schaut nur ob es korrekt ausgeführt wurde.

Eigenleistung sind ja meist Malern oder Fußbodenbeläge, alles Sache die kommen wenn das Haus fast fertig ist.

Eigenheim_2011 02.06.2020 14:17
so steht es auf der Seite vom Bausparvertrag: Lassen Sie vor der Unterschrift Ihren Vertragsentwurf von unseren Fachanwälten prüfen. Während der Bauausführung stehen Ihnen unsere Bauherrenberater als Sachverständige zur Seite. Und auch nach Fertigstellung helfen wir Ihnen, damit Sie Ihre Gewährleistungsansprüche rechtzeitig durchsetzen.

Also ich habe das Gefühl immer mehr durcheinander zu kommen.

Vielleicht frage ich einfach anders:

Wenn man mit einem Fertighausanbieter das Projekt realisieren möchte und entsprechend auch deren Architekt nutzen möchte aber Keller etc. extern beauftragen will. Erstellt der Architekt trotzdem alles (auch wenn das dann einen Aufpreis kostet) damit man die anderen Gewerke extern ordern kann?

Lumpi_LE 02.06.2020 14:17
Eigenheim_2011 schrieb:

Das heißt ich kann die Planung für einen extern georderten Keller nicht über die Hausbaufirma laufen lassen?
Das wäre jedenfalls sehr unüblich und wird dir keinen Vorteil bringen.
Eigenheim_2011 schrieb:

Oder anders ausgedrückt wenn ich einen Keller extern beauftrage geht das nur wenn ich alles einzeln vergebe und das Projekt mit einem Architekten durchführe?
Nein, du kannst auch einen Architekten planen lassen und dann 3 Pakte draus machen: Keller, Haus, Photovoltaik.
Dafür suchst du dir dann 3 Firmen.

T_im_Norden 02.06.2020 14:21
Prüfung des Vertrages bedeutet das da der Anwalt darauf schaut ob es offensichtliche Rechtsmängel gibt.
Sachverständiger begleitet den Bau bedeutet halt das er auf der Baustelle schaut ob die Arbeit fachgerecht gemacht wurde.
Schau dir auf jedenfalls die Preise an die der Bausparvertrag für die Sachverständigen und die Rechtsberatung aufruft.
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