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ᐅ Allgemeine(r) Vorgehensweise / Ablaufplan


Erstellt am: 02.06.2020 11:15

Eigenheim_2011 02.06.2020 14:29
Weiterhin auf der Bausparvertrag Seite: Die Inhalte des Bauvertrags und die Bau- und Leistungsbeschreibung sind wesentlich für das anstehende Bauvorhaben. Deshalb können Sie den Bauvertrag zum Festpreis durch einen unserer Vertrauensanwälte und die Bau- und Leistungsbeschreibung durch einen unserer Bauherrenberater prüfen lassen.

Wie gesagt ich brauche jemanden um die kleinen aber feinen Details zu kontrollieren und mit dem Bauleiter auf Augenhöhe spricht. Da ich nicht aus dem Bereich komme und vielleicht nur 30% davon erfasse suche ich eben so eine Hilfe. Diese Hilfe soll aber schon vor Vertragsunterschrift alles geprüft und entsprechend durch Zusatzklauseln eben fair verteilt haben.

Ja die Kosten dafür sind eben nicht wenig. Das sind ein paar tausend Euro aber man muss doch überlegen was das spart an anderer Stelle und man hat eine rechtliche Absicherung.

T_im_Norden 02.06.2020 14:36
Mal angenommen der Anwalt findet etwas und der Sachverständige auch.

Du gehst damit zu der Firma und sagst du willst das geändert haben.

Glaubst du das sich Firmen die im Moment zum Teil Aufträge für mehrere Jahre haben darauf einlassen ?

Eigenheim_2011 02.06.2020 14:39
Lass mal überlegen es geht um einen Wert von 350.000€ bis 400.000€ wobei beim Rohbau (der ja recht fix steht) eigentlich das meiste abgerufen wird. Jetzt komme ich und sage Punk A38 Gerüst nicht bauseits! Meinst du wirklich die sagen nein?
Dann geht es der Hausbaubranche aber wirklich extrem gut oder ich bin an die falsche Firma geraten

Lumpi_LE 02.06.2020 14:43
Kommt sicher auf die Gegend an. Bei uns würde eine gute Firma dann sagen, dass man das Gerüst für 3000€ mit in den Vertrag nehmen könnte.
Das aber überhaupt in einem Vertrag drin steht, dass das Gerüst, welches man auf jeden Fall braucht, nicht dabei ist spricht nun nicht gerade für die Firma...

Eigenheim_2011 02.06.2020 14:46
Ja ich weiß es war ja auch nur ein Beispiel von Dingen die eben auf den Bauherren geschoben werden. War aber der Fall bei einem Anbieter. Ich weiß nicht ob er es geändert hat. Statt Gerüst könnte es das WC sein oder Gebühren bei Änderungen nach der Vertragsunterschrift etc.

11ant 02.06.2020 16:52
Ich schließe mich der Anregung an, die Entscheidungsgrundlagen sämtlich gründlich zu hinterfragen, da sie auch mir zu fest auf einem Fundament aus naiven Annahmen zu stehen scheinen. Nicht zuletzt den Rosinenpickertraum von der "Einsparung", den Kellerbauer direkt zu beauftragen, würde ich im Feenland zurücklassen. OKKD ist eine Schnittstelle, für die die Verantwortung nur dann in getrennte Hände gehört, wenn man gerne zockt.
hampshire schrieb:

Diese "Fertigbauexperten" sind mir suspekt, ich erkenne weder einen nennenswerten Unterschied zu einem "Bauexperten", noch eine besondere erforderliche Zusatzqualifikation zu Fertighäusern.
Über den "Fertighausexperten" schrieb ich bereits hier: und hier: und halte dessen Spezialisierung durchaus für sinnvoll zumindest soweit wir von Holzrahmenrafel-Fertighäusern reden, diejenigen mit Steinwänden unterscheiden sich von ihren ortgemauerten Geschwistern konzeptionell kaum relevant.
vertragsunterschriftgerüstleistungsbeschreibung