ᐅ Allgemeine Fragen (Erbpacht)
Erstellt am: 04.05.2020 17:00
alwayssearchin 04.05.2020 17:00
Einen schönen guten Tag,
ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum getroffen habe
ich plane irgendwann ein Haus auf meinem eigenen Grundstück in Hessen zu bauen.
Dabei stoße ich oft auf die selbe Problematik:
Ich möchte kein Erbbaurecht (Erbpacht) erwerben. Das Grundstück soll mir "vollständig" gehören.
Manche Inserate erwähnen auch, dass es sich um Erbpacht handelt.
Jetzt Meine konkreten Fragen:
Kann ein erworbenes Grundstück, dass NICHT über Erbpacht gekauft worden ist enteignet werden?
Woran erkennt man, dass es sich um Erbpacht handeln könnte, außer dass es im Expose explizit erwähnt wird? Ich möchte nicht wertvolle Zeit mit Anfragen verschwenden, um dann zu erkennen, dass zwar nicht wörtlich erwähnt wird, jedoch eine Art "Code" oder sonstige Angabe im INserat ist, die unter Fachkreisen als Erbpachtbezeichnung durchgeht und es somit ja "doch" drin steht.
Wie ist das Grundstücksrecht generell in Deutschland? Ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden oder einheitlich?
Kann man grundsätzlich sagen, dass die Grundstücksrechte in D besser/schlechter sind als z.B. bei direkten Nachbarn wie Österreich, Schweiz, Frankreich...?
Und die wichtigste Frage: woran erkenne ich, dass das erworbene Grundstück mir und nur mir allein gehört?
Liebe Grüße
alwayssearchin
ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum getroffen habe
ich plane irgendwann ein Haus auf meinem eigenen Grundstück in Hessen zu bauen.
Dabei stoße ich oft auf die selbe Problematik:
Ich möchte kein Erbbaurecht (Erbpacht) erwerben. Das Grundstück soll mir "vollständig" gehören.
Manche Inserate erwähnen auch, dass es sich um Erbpacht handelt.
Jetzt Meine konkreten Fragen:
Kann ein erworbenes Grundstück, dass NICHT über Erbpacht gekauft worden ist enteignet werden?
Woran erkennt man, dass es sich um Erbpacht handeln könnte, außer dass es im Expose explizit erwähnt wird? Ich möchte nicht wertvolle Zeit mit Anfragen verschwenden, um dann zu erkennen, dass zwar nicht wörtlich erwähnt wird, jedoch eine Art "Code" oder sonstige Angabe im INserat ist, die unter Fachkreisen als Erbpachtbezeichnung durchgeht und es somit ja "doch" drin steht.
Wie ist das Grundstücksrecht generell in Deutschland? Ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden oder einheitlich?
Kann man grundsätzlich sagen, dass die Grundstücksrechte in D besser/schlechter sind als z.B. bei direkten Nachbarn wie Österreich, Schweiz, Frankreich...?
Und die wichtigste Frage: woran erkenne ich, dass das erworbene Grundstück mir und nur mir allein gehört?
Liebe Grüße
alwayssearchin
11ant 04.05.2020 17:58
alwayssearchin schrieb:
woran erkenne ich, dass das erworbene Grundstück mir und nur mir allein gehört?Am Grundbuchblatt, indem als Eigentümer nur Du drinstehst.alwayssearchin schrieb:
Woran erkennt man, dass es sich um Erbpacht handeln könnte,Daran, daß Du über das Grundstück einen Pachtvertrag statt eines Kaufvertrages abschließt.alwayssearchin schrieb:
Kann ein erworbenes Grundstück, dass NICHT über Erbpacht gekauft worden ist enteignet werden?Die Frage ist Quatsch, man kann nicht über Erbpacht kaufen. Erbpacht ist kein Mietkauf.alwayssearchin schrieb:
Ich möchte kein Erbbaurecht (Erbpacht) erwerben. Das Grundstück soll mir "vollständig" gehören.
Manche Inserate erwähnen auch, dass es sich um Erbpacht handelt.Ein Kaufpreis wird einmalig bei Erwerb gezahlt und ist meist sechsstellig, eine Erbpacht ist vereinfacht gesagt eine Art Jahresmiete für das Grundstück, die unterschiedliche Preishöhe erkennt jedes Kind mit bloßem Auge. Kaufen kann man nur Eigentum, durch Pacht erwirbt man lediglich ein Nutzungsrecht. Da kann man wie gesagt nichts versehentlich verwechseln. nordanney 04.05.2020 17:58
alwayssearchin schrieb:
Kann ein erworbenes Grundstück, dass NICHT über Erbpacht gekauft worden ist enteignet werden?Jep. Gilt aber genauso für Erbpacht. Ist aber (gerade bei normalen Baugrundstücken oder bereits bebauten Grundstücken nur Theorie).alwayssearchin schrieb:
Woran erkennt man, dass es sich um Erbpacht handeln könnte,Es gibt ein extra Grundbuch - das Erbaugrundbuch. Da steht Du als Eigentümer des Erbbaurechtes drin. Im "normalen" Grundbuch der Eigentümer des Grundstücks.alwayssearchin schrieb:
Wie ist das Grundstücksrecht generell in Deutschland? Ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden oder einheitlich?Einheitlich. Lediglich das Baurecht kann etwas abweichen.alwayssearchin schrieb:
Kann man grundsätzlich sagen, dass die Grundstücksrechte in D besser/schlechter sind als z.B. bei direkten Nachbarn wie Österreich, Schweiz, Frankreich...?Hallo, wir sind in Deutschland. Hier ist alles besser. Die Grundstücke, die Luft, das Wasser, die Berge, das Meer. Wusstest Du das noch nicht?Definiere bitte zunächst, was Du als besser oder schlechter bezeichnest. Ein Grundstück ist ein Stück Dreck - egal ob in D, Ö, NL oder Uganda.
alwayssearchin schrieb:
Und die wichtigste Frage: woran erkenne ich, dass das erworbene Grundstück mir und nur mir allein gehört?Dadurch, dass DU es kaufst und im Grundbuch als Eigentümer stehst.Erbpacht ist dem Volleigentum annähernd gleichgestellt. Übliches Konstrukt, gerade von Kirchen oder Bergbauunternehmen, die weiter Eigentümer bleiben , aber trotzdem Erträge aus dem Grundstück generieren möchten.
Ich wohne aktuell sogar in einer Wohnung im Erbbaurecht. Ist mir so was von egal. Auch im Hinblick auf eine Verkäuflichkeit usw.
11ant 04.05.2020 18:01
nordanney schrieb:
Ein Grundstück ist ein Stück Dreck - egal ob in D, Ö, NL oder Uganda.in Brilliant ist ein hochverdichtetes Stück Kohle mit einer bestimmten Anzahl von Ecken nordanney 04.05.2020 18:17
11ant schrieb:
in Brilliant ist ein hochverdichtetes Stück Kohle mit einer bestimmten Anzahl von Ecken Wenn du hier bei uns, gerade in den Kohlerevieren, tief genug buddelst, findest du vielleicht einen. Zumindest einen Diamanten, aber keinen Brillanten . User0815 04.05.2020 18:44
11ant schrieb:
Daran, daß Du über das Grundstück einen Pachtvertrag statt eines Kaufvertrages abschließt.Nope, kein Pachtvertrag, sondern ein Kaufvertrag über ein Erbbaurecht. Erbpacht ist umgangssprachlich.
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