ᐅ Allgemeine Fragen (Erbpacht)
Erstellt am: 04.05.20 17:00
saralina8715.05.20 08:02
Nur mal eingeworfen:
Ich sehe in der Arbeit jede Woche mehrere auslaufende Erbbaurechtsverträge - der Anteil, bei dem nicht verlängert wird oder bei dem der Erbbauberechtigte nicht das Grundstück schlussendlich für einen Appel und einen Ei erwirbt ist wirklich, wirklich, wirklich gering.
Ich sehe in der Arbeit jede Woche mehrere auslaufende Erbbaurechtsverträge - der Anteil, bei dem nicht verlängert wird oder bei dem der Erbbauberechtigte nicht das Grundstück schlussendlich für einen Appel und einen Ei erwirbt ist wirklich, wirklich, wirklich gering.
Matthew0315.05.20 08:24
alwayssearchin schrieb:
Woher weißt du, dass ich mir mit Überlegungen ( welcher Art auch immer) im Weg stehe, wenn doch die Überlegungen um den Erwerb eines Grundstücks gehen?Ist die Frage ernst gemeint? Ich habe dir die Antwort darauf im gesamten Beitrag bereits gegeben.
Beantwortest du auch meine Fragen oder ziehst du nur einzelne Sätze aus dem Zuammenhang?
Das waren diese:
Matthew03 schrieb:
woher kommt diese völlig unnötige Angst vor Enteignung?
Bist du in der BRD aufgewachsen?Ansonsten kann ich nur beipflichten, dann darfst konsequenterweise eigentlich kaum mehr was "machen"...
Pinky030115.05.20 08:33
Wahrscheinlich ist die Chance, beim Autofahren zu sterben (z. B.) um einiges höher, als enteignet zu werden.
saralina8715.05.20 08:40
alwayssearchin schrieb:
Ist es bei einem Erbbaurecht nicht typischerweise so, dass das Haus +- 100 Jahre auf dem Grundstück stehen darf und dann der Eigentümer des Grundstücks das Haus erwerben darf? (lass mich raten, wenn die Antwort darauf ja ist, bekomme ich ja dem "Verkehrswert?) Kann es sein dass du diese Klauseln als "Enteignung" verstehst?
Dann ja: Ist beim Erbbaurecht wahrscheinlicher, da vertraglich geregelt.
In der Praxis kommt es aber kaum vor.
nordanney15.05.20 09:06
Wir alle werden jeden Tag übrigens ein wenig "enteignet". Sparzins beträgt quasi 0%, die Inflation ist höher. Wird nur nicht Enteignung genannt.
11ant15.05.20 12:51
saralina87 schrieb:
der Anteil, bei dem nicht verlängert wird oder bei dem der Erbbauberechtigte nicht das Grundstück schlussendlich für einen Appel und einen Ei erwirbt ist wirklich, wirklich, wirklich gering.An die Häufigkeit der Verlängerung glaube ich gerne, aber am Schluss effektiv eine Art Mietkauf daraus zu machen halte ich für untypisch.nordanney schrieb:
Die 100.000 Fragen sind Dein Problem. Der normale Bauherr stellt viel weniger und beschäftigt sich mit dem Thema Lage.Zehntausend Fragen sind auch in jedem Fall zu viel. Vor wenigen Wochen durfte hier Shiny86 erleben, daß nach 800 Beirägen ohne Zielannäherung sogar ich von einem toten Pferd absteige.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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