ᐅ Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)
Erstellt am: 12.04.20 17:14
Effe202013.04.20 21:16
HilfeHilfe schrieb:
Kommt darauf an. Ich würde eher Gebäude sagen da es zum Gebäude gehörtAlso was die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen hat ist eine "Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung", ich denke mal das wäre die Versicherung, die bei einem Unfall auf/am Grundstück haften müsste (sodenn alles vorschriftsmässig ist). Eine Gebäudeversicherung ist doch eher für Schäden am Gebäude zuständig!?
Pierre14.04.20 06:27
rick2018 schrieb:
Und was für Schrauben nimmst du?
Die Betonschrauben gehen nur mit Schlagschrauber rein. Ansonsten„normale“Schrauben mit Dübel...
Einseitig reicht vollkommen aus.Ich würde Dir chemische Dübel oder Verbundanker empfehlen, findest Du z. B. bei HILTI. Dann die passende Ankerstange verwenden und mit Hutmutter versehen, schon sieht es optisch auch gut aus.rick201814.04.20 06:56
Mir persönlich gefällt eine (teilweise) versenkte Schraube besser.
Beide Systeme von Hilti sind super.
Bei uns auf der Baustelle wird mehr mit den Betonschrauben gearbeitet. Ist einfach schneller.
Egal für welches System du dich entscheidest nimm Edelstahl.
Beide Systeme von Hilti sind super.
Bei uns auf der Baustelle wird mehr mit den Betonschrauben gearbeitet. Ist einfach schneller.
Egal für welches System du dich entscheidest nimm Edelstahl.
HilfeHilfe14.04.20 08:46
Effe2020 schrieb:
Also was die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen hat ist eine "Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung", ich denke mal das wäre die Versicherung, die bei einem Unfall auf/am Grundstück haften müsste (sodenn alles vorschriftsmässig ist). Eine Gebäudeversicherung ist doch eher für Schäden am Gebäude zuständig!?keine Ahnung, muss/sollte es aber auch geben. Zwingend geboten. Den was macht ihr wenn das Haus abfackelt ?!
Effe202014.04.20 17:04
Also telefonische Auskunft der Versicherung ist, dass das so wie es ist in Ordnung ist, wenn es den gesetzlichen Vorgaben genügt. Dazu hat es ja ein Bauunternehmen hergestellt und nicht wir selbst, somit haben wir Profis dafür engagiert. Wobei ich mir bei dem zweiten Argument nicht so sicher bin, wenn es teilweise klar gegen die Landesbauordnung Bawü verstösst (über 1m Höhe). Ob man sich da auf "wurde abgenommen" verlassen kann? Alles sehr schwammig und natürlich gibt keiner eine klare Auskunft, bis tatsächlich etwas passiert
Das ändert natürlich nichts daran, dass ich für unsere eigene Sicherheit sowieso einen Zaun will. Ich finde schon 50cm auf Asphalt ist sehr gefährlich...80-100cm sind extrem. Zaun wird dann wohl aus meiner Tasche sein, ausser vielleicht an den zwei Stellen wo es über 1m hoch ist.
Das ändert natürlich nichts daran, dass ich für unsere eigene Sicherheit sowieso einen Zaun will. Ich finde schon 50cm auf Asphalt ist sehr gefährlich...80-100cm sind extrem. Zaun wird dann wohl aus meiner Tasche sein, ausser vielleicht an den zwei Stellen wo es über 1m hoch ist.
HilfeHilfe14.04.20 17:55
Effe2020 schrieb:
Also telefonische Auskunft der Versicherung ist, dass das so wie es ist in Ordnung ist, wenn es den gesetzlichen Vorgaben genügt. Dazu hat es ja ein Bauunternehmen hergestellt und nicht wir selbst, somit haben wir Profis dafür engagiert. Wobei ich mir bei dem zweiten Argument nicht so sicher bin, wenn es teilweise klar gegen die Landesbauordnung Bawü verstösst (über 1m Höhe). Ob man sich da auf "wurde abgenommen" verlassen kann? Alles sehr schwammig und natürlich gibt keiner eine klare Auskunft, bis tatsächlich etwas passiert
Das ändert natürlich nichts daran, dass ich für unsere eigene Sicherheit sowieso einen Zaun will. Ich finde schon 50cm auf Asphalt ist sehr gefährlich...80-100cm sind extrem. Zaun wird dann wohl aus meiner Tasche sein, ausser vielleicht an den zwei Stellen wo es über 1m hoch ist.Schriftlich immer schriftlich . Wenn du einen Schaden hast wirst du nie auf Telefonat verweisen könnenÄhnliche Themen