Abriss und Neubau nach 34§ am Waldrand

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C

ceritus80

Guten Tag,

ich habe vor ein Grundstück zu erwerben. Auf dem Grundstück steht derzeit ein Haus Baujahr 1900 (circa), welches ich abreißen möchte. Das Haus ist in einem sehr schlechten Zustand so dass eine Kernsanierung nicht in Frage kommt. Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt ist der Abriss und Neubau kein Problem. Um ganz sicher zu gehen habe ich noch die Bauaufsicht angeschrieben und nach deren Meinung gefragt ob irgendwas gegen einen Neubau spricht. Die telefonische Antwort lautet das man große Bedenken hat da das Objekt am Waldrand steht und die Abstände nicht eingehalten werden können. Um sicher zu gehen soll ich mit dem Naturschutzamt sprechen und eine Bauvoranfrage einreichen (was ich auch tun werde).

Wie sehen das die Experten hier? Der Ort in dem wir bauen möchten besteht zu einem großen Teil aus Wald und viele der bestehenden Häuser liegen an einem Wald. Wir haben das Grundstück noch nicht gekauft, werden wir natürlich auch nicht bevor dieser Punkt geklärt ist. Kann es sein das man Bauland nach einem Abriss nicht mehr bebauen darf? Der Erhalt der bestehenden Immobilie ist wie gesagt keine Option.



Flurkarte: roter Grenzverlauf um Parzelle mit Marker neben Gebäude.
 
K

KarstenausNRW

Gesetzlich gibt es m.W. in Niedersachsen keine formal festgelegten Abstände von Bebauung zu Wald.
Aber die Forstämter oder bei Dir vielleicht das Naturschutzamt könnte Baumfällabstände entsprechend dem Waldabstand fordern. In den Raumordnungsprogrammen dürften in der Regel 50-100m stehen - die aber natürlich je nach Wald bzw. Baumart-/höhe unterschritten werden können.

Also ja, es kann sein, dass ein Neubau versagt wird. Aber genauso gut kann er genehmigt werden mit einem entsprechenden Abstand. Vor Kauf auf jeden Fall eine Bauvoranfrage stellen oder im Kaufvertrag dies als aufschiebende Bedingung vereinbaren.
 
C

ceritus80

Ich habe es mal eingezeichnet wie wir uns das grob vorstellen, wir würde aber eh mit einem Architekten bauen und sind da flexibel.

wir würde uns natürlich an der Baulinie und den Nachbarn orientieren wie gefordert.
Lageplan: pinkfarbene Parzellen, Straßenverlauf, Gebäude und Grenzabstände (3 m/12 m).
 
C

ceritus80

Die breite des Grundstücks sind circa 30-31 Meter von Grenze zu Grenze. Das bedeutet wir hätten circa 15 meter Abstand zur "Waldgrenze" wobei die größeren Bäume nochmals 5-10 Meter tiefer erst stehen
 
Zuletzt aktualisiert 20.10.2025
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