ᐅ Abnahme Einfamilienhaus: Energieausweis
Erstellt am: 04.07.2016 09:46
daytona 04.07.2016 09:46
Hallo,
stehen kurz vor der Abnahme unseres Einfamilienhaus und nun erstelle ich mir gerade eine Checkliste mit allen geforderten Dokumenten zur Übergabe/Abnahme, dass auch ja nix vergessen wird. Dabei bin ich beim Thema Energieausweis hängengeblieben und frage mich folgendes:
Muss der Bauherr die Erstellung und Ausfertigung eines Energieausweises bezahlen oder da es sich im konkreten Fall um ein gefordertes KFW Haus handelt, sowieso durch den KfW Sachverständigen erstellt & getragen werden? (im Vertrag / LV steht dazu nichts konkretes dazu drin)
Danke
stehen kurz vor der Abnahme unseres Einfamilienhaus und nun erstelle ich mir gerade eine Checkliste mit allen geforderten Dokumenten zur Übergabe/Abnahme, dass auch ja nix vergessen wird. Dabei bin ich beim Thema Energieausweis hängengeblieben und frage mich folgendes:
Muss der Bauherr die Erstellung und Ausfertigung eines Energieausweises bezahlen oder da es sich im konkreten Fall um ein gefordertes KFW Haus handelt, sowieso durch den KfW Sachverständigen erstellt & getragen werden? (im Vertrag / LV steht dazu nichts konkretes dazu drin)
Danke
Legurit 04.07.2016 10:00
Ist der Energieauweis nicht teil der Energieeinsparverordnung-Unterlagen, die sowieso erstellt werden (müssen)?
daytona 04.07.2016 10:04
Hallo, Ja für den Bauantrag ist dieser sogar vorgeschrieben.
Was ich mich allerdings frage ist, wenn während der Ausführung andere Materialien Standards etc zum Einsatz kamen, wäre ein Energieausweis nach Ausführung aussagekräftiger.
"Energieausweis als energiesparrechtlicher Nachweis: Wer als Bauherr oder Eigentümer ein neues Gebäude baut, das unter den Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung 2014 fällt, muss dafür sorgen, dass ihm ein Energieausweis ausgestellt wird."
-> das sagt mir leider nicht wer ihn bezahlt...
Was ich mich allerdings frage ist, wenn während der Ausführung andere Materialien Standards etc zum Einsatz kamen, wäre ein Energieausweis nach Ausführung aussagekräftiger.
"Energieausweis als energiesparrechtlicher Nachweis: Wer als Bauherr oder Eigentümer ein neues Gebäude baut, das unter den Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung 2014 fällt, muss dafür sorgen, dass ihm ein Energieausweis ausgestellt wird."
-> das sagt mir leider nicht wer ihn bezahlt...
Bieber0815 04.07.2016 11:19
daytona schrieb:
Muss der Bauherr die Erstellung und Ausfertigung eines Energieausweises bezahlenJa, selbstverständlich. Ob Du das bereits getan hast oder noch tun musst nach Erhalt einer separaten Rechnung, können wir höchsten dann mutmaßen, wenn wir mehr über die Vertragskonstellation wissen. daytona 04.07.2016 11:29
na prima 🙁
toxicmolotof 04.07.2016 13:02
Wer ist denn Bauherr? Ihr selbst oder kauft ihr vom Bauträger?
Beim (genehmigen des) Bauantrag kann der Energieausweis eigentlich noch gar nicht vorliegen.
Beim (genehmigen des) Bauantrag kann der Energieausweis eigentlich noch gar nicht vorliegen.
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