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ᐅ KfW 55 - Vorgabe - nicht eingehalten - Konsequenz


Erstellt am: 01.11.2018 20:13

Alex85 02.11.2018 19:17
Polystyrol ist für Lebensmittelverpackungen zugelassen und wird dort auch genutzt. Worum solls hier gehen?

Obstlerbaum 02.11.2018 20:04
Nordlys schrieb:
Wonach hast Du denn dann gefragt?
Du würfelst da Rohstoffe und Syntheseprodukte munter durcheinander, frei nach dem Motto "Atome sind giftig". So einfach ist die Welt dann aber doch nicht, vielleicht überdenkst Du Deinen Kreuzzug gegen die Styropor-Liga nochmal.

Nordlys 02.11.2018 20:26
ok, Styrolpor wird so wie es ist keinen Krebs auslösen. Verbrennst Du es, siehts anders aus. Da irgendwann das Zeugs zu Müll wird und es ja massenweise verbaut wurde und wird, werden die Zukünftigen ein Problem haben, ggf. für sie in 60 Jahren lösbar. Jetzt aber muss es ja auch hergestellt werden, was auch nicht umweltneutral geschieht. Mein Punkt ist, dass man das, was man im Schritt kfw 70 gleich Energieeinsparverordnung zu 55 oder 40 noch an Primärenergie oder Co2 einspart, so wenig ist, dass Herstellung und später Entsorgung der Dämmstoffe das zunichte machen. Was ich vermute, nicht weiss, aber begründet vermute. Denn wenn wir Energieeinsparverordnung Haus monolithisch styroporfrei 60 ,- Euro Gas im Monat verbrauchen und ich sagen wir noch 20% durch Dämmstoffe einsparen könnte, sind das 12,- Euro. Das ist nicht mehr viel. k.

Alex85 02.11.2018 22:39
Mal schnell gegoogelt. Gleiches Volumina Bauschutt vs. EPS Entsorgung (5m³) 250€ vs. 100€. Hmn. So wild kanns dann ja nicht sein. Vorausgesetzt kein HBCD oder wie das heißt.

Und ich sage nochmal, mit steigender Begeisterung, 60€ Gas für 110qm (?) Neubau ist _nicht_ gut lieber Karsten. Ich zahl aktuell 120€ Gas für 200qm mit Wintergarten (aus den 80ern) der durchgehend beheizt ist.

dertill 02.11.2018 22:52
ante8684 schrieb:
Der Käufer ist verpflichtet, die Einhaltung der Anforderung des KfW 55 nach Fertigstellung der Baumassnahmen durch Vorlage eines Energieausweises nachzuweisen.

Desch ja n lustiger Verein. Den Energieausweis will ich sehen, der einen KfW-Standard bestätigt. Wahr wohl kein Fachmann mit dabei bei der Vertragsgestaltung. Im Bedarfsenergieausweis stehen genau zwei Werte drin: Primär- und Endenergiebedarf pro m² Nutzfläche. Der KfW-Standard gibt keinen festen Wert vor, sondern fordert:

Der Primärenergiebedarf darf 55% des Bedarfs des Energieeinsparverordnung (2014 ohne Verschärfung) Referenzgebäudes nicht überschreiten. Der Bedarf des Referenzgebäudes ergibt sich aus einem dem Objekt in Kubatur, Ausrichtung und Bauteilflächen gleichenden Gebäude, in Bauweise wie in der Energieeinsparverordnung 2014 ausgewiesen.
Der Bedarf ist also Abhängig von der "Form" des Hauses. Ich kann da einen 5m breiten 12m langen Glaskasten hinsetzen oder ein 8m mal 8m großen Würfel mit Schießscharten - beides in KfW55 und beides gleich groß. Der Verbrauch wird um den Faktor 2-3 verschieden sein.

Zudem gibt es gegenüber der Energieeinsparverordnung verschärfte Anforderungen an die Heizungstechnik und Einzelbauteile, was im Energieausweis nicht abgebildet wird.

Alex85 02.11.2018 22:54
Das Wort "Energieausweis" ist hier falsch.
Es geht um den Wärmeschutznachweis. Der kann natürlich die Relation zwischen Energieeinsparverordnung und KFW 55 aufzeigen und belegen.
dertill schrieb:
Zudem gibt es gegenüber der Energieeinsparverordnung verschärfte Anforderungen an die Heizungstechnik und Einzelbauteile, was im Energieausweis nicht abgebildet wird.

Nö.
energieeinsparverordnungkfwgasenergieausweisentsorgungdämmstoffe