ᐅ Abnahme Einfamilienhaus: Energieausweis
Erstellt am: 04.07.2016 09:46
Bieber0815 05.07.2016 22:35
Natürlich wird der Energieausweis basierend auf der Planung vor dem ersten Spatenstich erstellt. Das ist insofern logisch, weil der Bauherr vor Baubeginn wissen will (und muss), ob sein Bauvorhaben die gesetzlichen Auflagen und ggf. andere Anforderungen (KFW-Standard ...) erfüllt. Bei diesen Berechnungen fällt der Energieausweis automatisch ab.
Während und nach dem Bau muss der Aussteller dann prüfen, ob es (wesentliche?) Abweichungen vom Plan gab. Sei es durch Änderungen des Plans oder durch Mängel und Pfusch. Dann wird der Energieausweis bestätigt oder geändert.
Während und nach dem Bau muss der Aussteller dann prüfen, ob es (wesentliche?) Abweichungen vom Plan gab. Sei es durch Änderungen des Plans oder durch Mängel und Pfusch. Dann wird der Energieausweis bestätigt oder geändert.
Uwe82 05.07.2016 22:55
Genau deswegen wars, für die Bestätigung für die L-Bank wurde der sowieso erstellt und musste ja auch, sonst gibts kein Geld 😉.
toxicmolotof 06.07.2016 00:22
Für die L-Bank oder auch andere Förderbanken (z.B. KFW) wird der Energieausweis NICHT benötigt.
Die Ergebnisse, die bei der Berechnung abfallen, reichen für die Daten des Ausweises sicherlich aus.
Aber der Ausweis darf vor Fertigstellung des Gebäudes NICHT ausgestellt werden. Das ist doch ziemlich einfach, oder?
Die Ergebnisse, die bei der Berechnung abfallen, reichen für die Daten des Ausweises sicherlich aus.
Aber der Ausweis darf vor Fertigstellung des Gebäudes NICHT ausgestellt werden. Das ist doch ziemlich einfach, oder?
daytona 07.07.2016 07:48
Bieber0815 schrieb:
Natürlich wird der Energieausweis basierend auf der Planung vor dem ersten Spatenstich erstellt. Das ist insofern logisch, weil der Bauherr vor Baubeginn wissen will (und muss), ob sein Bauvorhaben die gesetzlichen Auflagen und ggf. andere Anforderungen (KfW-Standard ...) erfüllt. Bei diesen Berechnungen fällt der Energieausweis automatisch ab.
Während und nach dem Bau muss der Aussteller dann prüfen, ob es (wesentliche?) Abweichungen vom Plan gab. Sei es durch Änderungen des Plans oder durch Mängel und Pfusch. Dann wird der Energieausweis bestätigt oder geändert.Ganz genau so sehe ich das auch. Nur eben die Frage meinerseits, ob der abschließende Energieausweis zusätzlich von mit bezahlt werden muss. (Hatte gedacht das steht eindeutig irgendwo in Energieeinsparverordnung, KfW, Landesbauordnung, Verbraucherzentrale, etc...) Ansonsten muss ich halt beim Berater fragen und auf dessen Aussage "vertrauen".
Bieber0815 07.07.2016 11:13
daytona schrieb:
ob der abschließende Energieausweis zusätzlich von mit bezahlt werden muss.Kommt darauf, was Du vorher vereinbart bzw. zu welchen Bedingungen beauftragt hast. In jedem Fall bezahlst Du den Ausweis, es kann nur sein, dass Du es bereits getan hast bzw. bereits für Dich verbucht hast. Wir kennen ja Deine Verträge mit Deinen Bauunternehmen bzw. Energieberatern nicht.Ähnliche Themen