ᐅ 6-eckiges Grundstück, Einfamilienhaus mit Carport/Garage platzieren
Erstellt am: 08.06.18 16:04
11ant26.06.18 15:26
kaho674 schrieb:
Erkläre mal 1+!Das ist wohl eine andere Schreibweise für 1+D.kaho674 schrieb:
Also wird das wohl maximal 1,5 geschossig mit 1m Kniestock,Das hast Du richtig gelesen.Calbe schrieb:
Deutsch ist nicht meine Muttersprache,Au weia, in einer Fremdsprache möchte ich keinen Bebauungsplan lesen müssen.Umgehungschancen sehe ich hier keine - hier sind vernünftigerweise sogar Höhenangaben je Grundstück gemacht, die keinen Talseitenvorteil entstehen lassen.
Gefälle ist übrigens eher ein Komplize denn ein Feind, wenn man ein interessantes Haus bauen will. An Planieren dächte ich da nicht, und schon an Terrassieren kaum.
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11ant26.06.18 15:50
Ich sehe in der Nachbarschaft "Am Stollen" keinerlei Anhaltspunkt für ein Wohlwollen, typisch zweigeschossige "Stadtvillen" zuzulassen:

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ypg26.06.18 15:56
11ant schrieb:
Nach dem Zweigeschosser-Wunsch des TE schon - nur dummerweise teilt den der Bebauungsplan nicht: 1+ steht da.
So etwas sollte man vor Reservierung lesen.
Zwei Meter Gefälle auf die Grundstücksbreite sind auch nicht von Pappe ...Das hab ich überlesen :/
kaho67426.06.18 16:21
11ant schrieb:
Ich sehe in der Nachbarschaft "Am Stollen" keinerlei Anhaltspunkt für ein Wohlwollen, typisch zweigeschossige "Stadtvillen" zuzulassen:

Ne, ich seh da auch nix. Nur jede Menge Gauben und 3. Giebel.quisel26.06.18 17:51
11ant schrieb:
Ich sehe in der Nachbarschaft "Am Stollen" keinerlei Anhaltspunkt für ein Wohlwollen, typisch zweigeschossige "Stadtvillen" zuzulassen:

Naja, im Neubaugebiet links von deinem Bildausschnitt, das zum vom Themenersteller geposteten Bebauungsplan gehört, sind ein paar Staffelgeschosse.Escroda26.06.18 21:52
11ant schrieb:
Zwei Meter Gefälle auf die Grundstücksbreite sind auch nicht von Pappe ...Ja, sind ca. 6%. Muss man sich sicher ein paar Gedanken zu machen und Mehrkosten einplanen. Bei einer Einzelgarage, 9m Hausbreite und 4,5m Wintergarten wären es 16,5m Abstand von der Erschließungsstraße im Osten und damit 99cm. Ist nicht wirklich dramatisch.11ant schrieb:
Umgehungschancen sehe ich hier keineDer TE hat's ja schon gesagt. EG 4,5m größer als OG, ergibt 41m² Dachterrasse und damit kein Vollgeschoss. Oder keine Dachterrasse sondern ein Wintergarten in entsprechender Größe (zum Budget hat der TE ja noch nichts gesagt).Vielleicht kann mir jemand den unter C 4 genannten Verweis auf §2 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung erklären.
(4) Wohngebäude sind Gebäude, die nur Wohnungen oder deren Nebenzwecken dienende Räume, wie Garagen, enthalten.
Ich vermute einen Fehler in den textlichen Festsetzungen, der zumindest diese Festsetzung nichtig machen könnte.
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