ᐅ Tendenzen bei der Grunderwerbsteuer
Erstellt am: 17.03.2014 16:30
ehaefner 06.03.2017 16:02
Bin ich froh, dass wir das Grundstück direkt von der Gemeinde kaufen und kein Makler zwischen geschaltet ist... Da die Gemeinde uns definitiv nicht das Haus darauf bauen wird, wird also auch kein Grund bestehen, dass spätere Haus mit einzubeziehen...
Peanuts74 07.03.2017 06:36
ehaefner schrieb:
Bin ich froh, dass wir das Grundstück direkt von der Gemeinde kaufen und kein Makler zwischen geschaltet ist... Da die Gemeinde uns definitiv nicht das Haus darauf bauen wird, wird also auch kein Grund bestehen, dass spätere Haus mit einzubeziehen...??? Der besteht auch nicht, wenn Du ein Grundstück privat kaufst...
Nordlys 13.07.2017 10:43
So ist es. Immer wenn Grunderwerb getrennt werden kann, klar getrennt werden kann!, vom Hausbau, nur Steuer auf Ersteres. Beispiel: Erbengemeinschaft Meier verkauft Müller ein Stück Land. Müller geht zu Baufirma Kummerfeld, der baut darauf für Müller. Unzweifelhaft: Grunderwerbsteuer nur auf den Grund und Bodenpreis. Kummerfelds Kosten bleiben außen vor, sind hingegen mit Mwst. belegt.
Anzustreben wäre durch die Immolobby: Erstens Grunderwerbsteuer einheitlich in D. Zweitens Grunderwerbsteuer immer nur! auf den Bodenwert. Immer. Egal ob Gebrauchtimmobilie, Bauträger oder werweiss was. Karsten
Anzustreben wäre durch die Immolobby: Erstens Grunderwerbsteuer einheitlich in D. Zweitens Grunderwerbsteuer immer nur! auf den Bodenwert. Immer. Egal ob Gebrauchtimmobilie, Bauträger oder werweiss was. Karsten
77.willo 13.07.2017 12:21
Dann wäre bei Bestand u.U. 19% auf den reinen Wert des Hauses fällig.
Musketier 13.07.2017 12:48
Eigentlich hatte sich der Gesetzgeber das ganz ordentlich ausgedacht.
Im Umsatzsteuergesetz steht recht eindeutig drin:
d.h.
Bestandsimmobilie mit Grunderwerbsteuer, dafür ohne UST
Bauträgervertrag mit Grunderwerbsteuer, dafür ohne UST
Grundstückskaufvertrag mit Grunderwerbsteuer, dafür ohne UST
Werkvertrag über Hausbau keine Grunderwerbsteuer, dafür UST
Ausnahme wäre nur der freiwillige Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach §9 USTG
Problem sind die Kombigeschäfte/Vermittlungsgeschäfte, die unter die Grunderwerbsteuer fallen, und trotzdem nicht umsatzsteuerbefreit sind. Es kommt also zur Doppelbesteuerung.
Im Umsatzsteuergesetz steht recht eindeutig drin:
§4 USTG
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
...
9.a) die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.
d.h.
Bestandsimmobilie mit Grunderwerbsteuer, dafür ohne UST
Bauträgervertrag mit Grunderwerbsteuer, dafür ohne UST
Grundstückskaufvertrag mit Grunderwerbsteuer, dafür ohne UST
Werkvertrag über Hausbau keine Grunderwerbsteuer, dafür UST
Ausnahme wäre nur der freiwillige Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung nach §9 USTG
Problem sind die Kombigeschäfte/Vermittlungsgeschäfte, die unter die Grunderwerbsteuer fallen, und trotzdem nicht umsatzsteuerbefreit sind. Es kommt also zur Doppelbesteuerung.
Nordlys 13.07.2017 13:52
Umsatzsteuer fiele auch im Hausverkauf ja nur an, wenn gewerbliche Geschäftspartner miteinander handeln. Der Verkauf von Privat an Privat wäre Umsatzsteuer. frei. Das ist bei Autos so, bei Schiffen auch. Die Summen sind zumindest bei Schiffen in Immobilienbereichen, locker auch über 1 Mio. möglich. Karsten
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