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ᐅ §34 Baugesetzbuch Baufenster und Garage


Erstellt am: 14.08.21 23:41

RomeoZwo15.08.21 19:51
So ähnlich könnte ich mir die faktischen Baugrenzen vorstellen ... also ich denke schon, dass das für 2 normale Einfamilienhaus reichen würde.


Ortsplan: Grundstücke, blaue Quadrate, orange gestrichelte Linien, grüne Linie.


Aber - warum wollt ihr ins vordere Haus und später den Hinterlieger verkaufen?
Wenn genehmigungsfähig (und so sieht es in der Nachbarschaft doch aus) ist der Hinterlieger doch das schönere Grundstück...
- weiter von der Straße weg, ruhiger
- Westgarten ohne Neubau vor der Nase (Abendsonne)
- kein Nachbar (vom Hinterlieger) der am eigenen Haus vorbei fährt/läuft.

Ich würde auch nicht unbedingt ein Pfeifenkopf Grundstück erzeugen, sondern auf dem vorderen (wenn das hintere das eigene ist, umfangreiche) Wegerechte eintragen lassen. Den Minderwert wird durch die zusätzliche QM kompensiert. Auf dem Grundstück kann besser gebaut werden, da das Wegerecht keine Abstandsflächen bedingt. Wenn du die Grundstücke teilst, kannst ja ein für dich "optimiertes" Wegerecht eintragen (je nachdem welches Grundstück behalten werden soll).
Stephan—15.08.21 22:07
Halle TE,

Unsere Randbedingungen waren ähnlich. 2200m2,ca. 30x75m, nur das wir weiter von der Straße weg wollten als die Nachbarn. Aussage war bei uns auch. Orientierung an 200-300m Luftlinie an die Nachbarbebauung. Also Satteldach und 100 Jahre altes Haus bauen, Kirche oder Gemeindehauses wollten wir nicht. Daher die Aussage vom Bauamt mal sehr in Frage gestellt. Brauche was „messbares“ und nicht so eine Aussage. Geplant Stadtvilla, 6m hinter Baulinie von Nachbarhäusern, First unterhalb Kirchenspitze. ;-), Abstände rechts links eingehalten und durch der Bauantrag.
Denke eher das das wenn was persönliches ist, sollten sie nicht durchwinken.
Immer dran denken, sie (Amt) müssen im Zweifel auch sinnvoll Darlehen das sie ablehnen dürfen und nicht proforma abwimmeln lassen. 🙂
Spitfire15.08.21 22:30
Danke Stephan,
DankeRomeoZwo,
RomeoZwo schrieb:

So ähnlich könnte ich mir die faktischen Baugrenzen vorstellen ... also ich denke schon, dass das für 2 normale Einfamilienhaus reichen würde.



Aber - warum wollt ihr ins vordere Haus und später den Hinterlieger verkaufen?
Wenn genehmigungsfähig (und so sieht es in der Nachbarschaft doch aus) ist der Hinterlieger doch das schönere Grundstück...
- weiter von der Straße weg, ruhiger
- Westgarten ohne Neubau vor der Nase (Abendsonne)
- kein Nachbar (vom Hinterlieger) der am eigenen Haus vorbei fährt/läuft.

Ich würde auch nicht unbedingt ein Pfeifenkopf Grundstück erzeugen, sondern auf dem vorderen (wenn das hintere das eigene ist, umfangreiche) Wegerechte eintragen lassen. Den Minderwert wird durch die zusätzliche QM kompensiert. Auf dem Grundstück kann besser gebaut werden, da das Wegerecht keine Abstandsflächen bedingt. Wenn du die Grundstücke teilst, kannst ja ein für dich "optimiertes" Wegerecht eintragen (je nachdem welches Grundstück behalten werden soll).

Die Idee ist, relativ nah an die Strasse zu bauen, um einen großen Westgarten zu haben. Ob das hintere Grundstück irgendwann mal verkauft wird oder nicht, steht noch in den Sternen.

Die Idee mit dem Wegerecht und dem Mehr an QM ist gut.
Stephan— schrieb:

Halle TE,

Unsere Randbedingungen waren ähnlich. 2200m2,ca. 30x75m, nur das wir weiter von der Straße weg wollten als die Nachbarn. Aussage war bei uns auch. Orientierung an 200-300m Luftlinie an die Nachbarbebauung. Also Satteldach und 100 Jahre altes Haus bauen, Kirche oder Gemeindehauses wollten wir nicht. Daher die Aussage vom Bauamt mal sehr in Frage gestellt. Brauche was „messbares“ und nicht so eine Aussage. Geplant Stadtvilla, 6m hinter Baulinie von Nachbarhäusern, First unterhalb Kirchenspitze. ;-), Abstände rechts links eingehalten und durch der Bauantrag.
Denke eher das das wenn was persönliches ist, sollten sie nicht durchwinken.
Immer dran denken, sie (Amt) müssen im Zweifel auch sinnvoll Darlehen das sie ablehnen dürfen und nicht proforma abwimmeln lassen. 🙂

Danke Stephan für deine Einschätzung. Problem ist, dass wir nicht mehr viel Zeit haben für eine Bauvoranfrage geschweige denn für den kompletten Bauantrag.
Ich denke das Argument, Baulücken schließen zu wollen und möglichst viel Wohnraum zu schaffen sollte doch auch beim Bauamt ziehen. Wenn ich den Mitarbeiter vom Bauamt jedoch richtig verstanden habe, bearbeitet sogar er einen solchen Antrag und für ihn sei die Baulinie "quasi" fix. Somit vermute ich, dass er das Ganze einfach ablehnt :-(

Um mich jetzt nicht weiter im Kreis zu drehen, müsste ich 2 Bauvoranfragen stellen (für jedes Wohnhaus einen) Ist das korrekt?

Viele Grüße und schöner Abend
Myrna_Loy15.08.21 22:41
„Nicht mehr viel Zeit haben“ und Bauantrag ist aber eine denkbar schlechte Kombination. In vielen Regionen sollte man ein gutes Jahr von Antrag bis Spatenstich einplanen.
Escroda16.08.21 11:22
Spitfire schrieb:

Im Anhang habe ich jetzt 2 größere Ausschnitte angehängt.
Sehr gut. Jetzt ist das Bild in der Glaskugel auch nicht mehr so verschwommen.
Escroda schrieb:

... hintereinander sind zur Zeit nicht genehmigungsfähig.
... nehme ich zurück. Ich sehe keine Ablehnungsgründe mehr. Wenn es hart auf hart kommt, hilft beim Bauamt vielleicht ein Hinweis auf ein Urteil vom OVG Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2017 - 2 A 45/16. Deine Konstellation zeigt viele Parallelen.
Spitfire schrieb:

Die Garage außerhalb des Baufenster zu positionieren wäre noch eine Alternative, mit welcher ich eventuell noch auskommen könnte.
Hier bleibe ich bei meiner ersten Einschätzung, dass das nicht durchgeht, da alle benachbarten zur O-Straße orientierten Häuser weit zurückliegen und die Häuser mit weniger Abstand über die Querstaßen erschlossen zu sein scheinen. Ich sehe zwar keine zwingenden städtebaulichen Gründe, Eurem Wunsch nicht zu entsprechen, aber wenn der Bauamtsmitarbeiter schon Widerstand signalisiert hat, sehe ich ihn hier am längeren Hebel sitzen.
Spitfire schrieb:

Ob das hintere Grundstück irgendwann mal verkauft wird oder nicht, steht noch in den Sternen.
Na dann: Flurstücke vereinigen und Bauantrag für hinteres Haus stellen. Wenn die Zeit reif ist, Grundstück teilen und Bauantrag für vorderes Haus stellen.
Spitfire schrieb:

Um mich jetzt nicht weiter im Kreis zu drehen, müsste ich 2 Bauvoranfragen stellen (für jedes Wohnhaus einen) Ist das korrekt?
Das kommt darauf an, was genau Du vorab geklärt haben willst.
Spitfire16.08.21 19:43
Ich würde gern nochmal den Punkt von RomeoZwo aufgreifen:
RomeoZwo schrieb:

Aber - warum wollt ihr ins vordere Haus und später den Hinterlieger verkaufen?
Wenn genehmigungsfähig (und so sieht es in der Nachbarschaft doch aus) ist der Hinterlieger doch das schönere Grundstück...
- weiter von der Straße weg, ruhiger
- Westgarten ohne Neubau vor der Nase (Abendsonne)
- kein Nachbar (vom Hinterlieger) der am eigenen Haus vorbei fährt/läuft.

Wenn wir in auf den hinteren Teil des Grundstücks bauen, weiß ich nicht, wie hoch die Erschließungskosten werden...

Des weiteren habe ich im Netz viele unterschiedliche Meinungen zum Thema Hammergrundstück gefunden.

Es gibt auch den ein oder anderen Rechtsanwalt, welcher darauf hinweist, dass wohl viele Anrainer sich gestört fühlen, wenn im einst ruhigen Nachbargarten jetzt ein Wohnhaus stehen soll. Wenn dann ohne Bebauungsplan gebaut wird, würden viele Nachbarn dagegen klagen. Auf einen (jahrelangen) Rechtsstreit habe ich keine Lust.
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