Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen?

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D

Dutch

Du verwechselst überbaubare Fläche (Grundflächenzahl) mit der gesamten Wohnfläche von EG mit OG/DG zusammengerechnet (Geschossflächenzahl) .
Im DG kommen doch auch einige Quadratmeterchen zusammen
Das wäre mir auch verständlicher aber laut Baunutzungsverordnung ist die Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Und wenn ich laut Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss errichten darf, ist dieses doch für mich maßgebend.
 
Y

ypg

Nein, laut Bebauungsplan ist ein Geschossflächenzahl-Mindestwert von 0,35 und ein Geschossflächenzahl-Maximalwert von 0,45 vorgeschrieben. Das ist es ja, was mich irritiert.
Du hast doch einen Auszug aus dem Bebauungsplan eingestellt. Ich lese da nichts von Mindestwerten, nur von Unter- und Obergrenze.

Dennoch muss ich eingestehen, dass auch mich irritiert, dass die Geschossflächenzahl aller Vollgeschosse gemeint ist.


Hast Du denn heute noch nicht beim Bauamt angerufen und nachgefragt?
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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