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ᐅ 10.5 m lange Garage als Grenzbebauung


Erstellt am: 25.12.2019 21:24

Klaus23 25.12.2019 21:24
Hallo Zusammen,
Ich möchte als Grenzbebauung eine 10.5 m lange Garage bauen. Allerdings sieht der B Plan vor dass die Max. Länge einer Garage als Grenzbebauung 9m und alle Grenzen am Grundstück Max 15 m sein darf.
Ich möchte allerdings 2 Autos unterbringen, aber mein Baufenster ist Max. 3 m breit.
Meine Frage: Ist es möglich 2 Standard Garagen im Abstand von 5 cm hinter einander (ohne Wand und Tor) zu stellen. Damit wäre die Länge von 9 m pro Garage deutlich unterschritten und such die Gesamtlänge von 15m.
Besten Dank vorab!
Gruß Klaus

hausbauer 25.12.2019 21:36
Welches Bundesland? Die 9m gelten gewöhnlich pro Seite, solche Tricks werden nichts bewirken. Entweder andere Lösung finden oder Schwarzbau in Abstimmung mit Nachbarn und den späteren Zwang zum Abriss als Risiko mit in Kauf nehmen.

Jiink-1887 25.12.2019 23:41
Moin, es würde doch über eine Baulast mit dem Nachbarn funktionieren.

Wir bauen eine 11m lange Garage auf der Grenze in SH und der Architekt hat ein Schriftstück vorbereitet wo die Nachbarn unterschrieben haben und die bearbeiteten meinte sie prüft ob ihr das reicht sonst müssten wir wohl eine Baulast oder so machen.

ypg 26.12.2019 04:03
Klaus23 schrieb:

aber mein Baufenster ist Max. 3 m breit.
Das kann man nicht glauben!

Escroda 26.12.2019 07:03
Klaus23 schrieb:

Allerdings sieht der B Plan vor dass die Max. Länge einer Garage als Grenzbebauung 9m und alle Grenzen am Grundstück Max 15 m sein darf.
Die Längenbegrenzungen stammen aus der Landesbauordnung. Wenn dein Bebauungsplan zusätzlich noch Festsetzungen bezüglich der Garage enthält, musst Du gleich zwei Probleme lösen, ein bauordnungsrechtliches (Lösung: Nachbarzustimmung / Baulast) und ein planungsrechtliches (Lösung: Befreiungsantrag).

Zeig mal Lageplan mit Bauvorhaben und Bebauungsplan.
Klaus23 schrieb:

Meine Frage: Ist es möglich 2 Standard Garagen im Abstand von 5 cm hinter einander (ohne Wand und Tor) zu stellen.
Nein, es sei denn, die o.g. Lösungen finden Anwendung.
Klaus23 schrieb:

Damit wäre die Länge von 9 m pro Garage deutlich unterschritten
Pro Garage schon, pro Nachbargenze aber nicht, da die Gesamtlänge der Grenzbebauung zählt. Wörtlich (§6, Abs. 8, Satz2, Bauordnung NRW):
Die Gesamtlänge der Bebauung nach Satz 1 Nummer 1 und 2 darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 15 m nicht überschreiten.

11ant 26.12.2019 15:12
Klaus23 schrieb:

Meine Frage: Ist es möglich 2 Standard Garagen im Abstand von 5 cm hinter einander (ohne Wand und Tor) zu stellen.
?Stefan85? schrieb:

Hallo, wir haben nach der Bauabnahme beim Boden verlegen festgestellt, dass die Innenwand des Zimmers auf der einen Seite 10cm breiter ist als am anderen Ende der Wand.
Godot_x schrieb:

Es sind mehrere Spaltboden-Elemente aus Beton von einem ehemaligen Stall (Länge 1,8m, 2,6m bzw. 3,5m. Jeweils ca. 15cm dick) vorhanden. Diese würde ich gerne als Grundgerüst nutzen.
Ganz ehrlich: gestern Abend habe ich mich schon so ein kleines Bißchen gefragt, ob Weihnachten oder April sei, bzw. ob wohl eines der Verdauungschnäpschen nicht mehr ganz frisch war
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