ᐅ 1.2.3. Massivbau GmbH
Erstellt am: 14.08.2010 13:40
lampe01 11.09.2010 10:24
Toni schrieb:
Was hat der Anwalt vor zu tun?
das würde mich auch interessieren. was hat man denn für rechte als Bauherr?
gibt es überhaupt etwas womit man die 123 festnageln kann?
ich meine vertrag ist vertrag. und wenn im vertrag keine Bauzeit festgehalten ist etc. somit hat die 123 ja eigentlich nichts verbrochen.
schornstein 11.09.2010 16:24
Die Vollendung der Leistung ist verzögert, wenn die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist verstrichen ist. Sollte man die
Vereinbarung einer Fertigstellungsfrist im Vertrag übersehen haben, ist das Bauwerk binnen angemessener und gewerbeüblicher Zeit
fertigzustellen
Das schreibt VOB.vor. Nur was ist die angemessene und gewerbeübliche Zeit?
Vereinbarung einer Fertigstellungsfrist im Vertrag übersehen haben, ist das Bauwerk binnen angemessener und gewerbeüblicher Zeit
fertigzustellen
Das schreibt VOB.vor. Nur was ist die angemessene und gewerbeübliche Zeit?
Horrorhaus 11.09.2010 21:07
Schornstein schrieb:
Die Vollendung der Leistung ist verzögert, wenn die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist verstrichen ist. Sollte man die
Vereinbarung einer Fertigstellungsfrist im Vertrag übersehen haben, ist das Bauwerk binnen angemessener und gewerbeüblicher Zeit
fertigzustellen
Das schreibt VOB.vor. Nur was ist die angemessene und gewerbeübliche Zeit? habt ihr nen vertrag nach VOB? ich nicht meiner ist nach Baugesetzbuch!!! bei mir steht z.B. drin dass der Baubeginn nach eingabe aller von mir verlangten unterlagen gewesen startet was im Sommer letztes Jahr gewesen sein müsste. Mit dem Bau ging es im März diesenjahres los und laut RA war daran nichts zu machen nur was durch den neuen Zusatzvertrag ich jetzt Schriftlich habe ist das Datum 30.11.2010 da soll angeblich die übergabe Stadtfinden und wenn das nicht geschieht haben wir uns weitere Vorgehensweisen offengelassen.
Toni 12.09.2010 20:51
Lampe schrieb:
ich meine vertrag ist vertrag. und wenn im vertrag keine Bauzeit festgehalten ist etc. somit hat die 123 ja eigentlich nichts verbrochen. Wir haben zwar kein Fertigstellungsdatum im Vertrag, aber dafür haben wir wir doch Bauzeitenplan, wo das Datum für die Übergabe eingetragen ist. Ist das nicht genau so viel Wert?
memamimi 12.09.2010 22:48
Hallo Toni,
Ja unser Haus ist fertig. Muss sagen zum Schluss haben die sich noch ganz schön bemüht.
Trotzdem stimmt an unserer Heizung was nicht ganz, deshalb warten wir immer noch, aber ich befürchte da kann man lange warten....der Heizungsbauer hat schon vor Wochen versprochen zu kommen. Wir freuten uns so, dass wir endlich fertig sind und nun das, nun wieder aufregen und geduldig sein.
Viele Grüße memamimi
Ja unser Haus ist fertig. Muss sagen zum Schluss haben die sich noch ganz schön bemüht.
Trotzdem stimmt an unserer Heizung was nicht ganz, deshalb warten wir immer noch, aber ich befürchte da kann man lange warten....der Heizungsbauer hat schon vor Wochen versprochen zu kommen. Wir freuten uns so, dass wir endlich fertig sind und nun das, nun wieder aufregen und geduldig sein.
Viele Grüße memamimi
nad77 13.09.2010 08:15
Toni schrieb:
Wir haben zwar kein Fertigstellungsdatum im Vertrag, aber dafür haben wir wir doch Bauzeitenplan, wo das Datum für die Übergabe eingetragen ist. Ist das nicht genau so viel Wert?Welchen Bauzeitenplan meinst Du? Wir haben keinen bekommen...
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