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ᐅ 1.2.3. Massivbau GmbH


Erstellt am: 14.08.2010 13:40

schornstein 14.09.2010 23:34
Lampe schrieb:
weiss jemand was genau die Unterschiede sind?

bzw. kann sie jemand aufzählen?

lese Thema "Vorsicht besser als Nachsicht"

nad77 15.09.2010 08:09
Flutschi schrieb:
Der bestimmt schon mehrere Klagen am Hals wir sind hier so wenig was meint ihr wie viel Häuser die gebaut haben und überall ist so ne ... wie bei uns .
Ich bin eh kurz davor nach Geslau zu fahren und ihn mir mal vorzunehmen und wenn alle dastehen würden bringt das glaub schon was


Wir haben vor auch die Tage dort aufzutauchen, UNANGEMELDET!

schornstein 15.09.2010 09:47
Schornstein schrieb:
Die Vollendung der Leistung ist verzögert, wenn die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist verstrichen ist. Sollte man die


Vereinbarung einer Fertigstellungsfrist im Vertrag übersehen haben, ist das Bauwerk binnen angemessener und gewerbeüblicher Zeit
fertigzustellen

Das schreibt VOB.vor. Nur was ist die angemessene und gewerbeübliche Zeit?

Das hat Baugesetzbuch nicht. Also, so lange du keine Frist setzt, ist ein Unternehmen im Recht. Viva la Demokratie!!!

nad77 15.09.2010 12:06
Lampe schrieb:
der GF ist dann sicher nicht da oder er schickt seine Mitarbeiter vor dass er nicht da sei.
ich denke mal selbst wenn du da bist werden die nichts machen. vielleicht bekommst du einen Ansprechpartner zu sprechen und er wird dir irgendwelche Geschichten erzählen warum es sich so hinzieht (wahrscheinlich hat er selbst keine Ahnung was Sache ist).
auch wenn du denen eine Szene machen solltest im schlimmsten fall würden sie vielleicht die Polizei holen um dich des Hauses zu verweisen.

so oder so.

ich glaube nicht das es was bringt dort hin zu fahren,

aber ich bin trotzdem gespannt wenn du das machst ob es was gebracht hat.

was schlägst Du vor, herumsitzen, auf NICHTS warten? Ich werde sicherlich nicht reinstürmen und alle anschreien, nein. Ich informiere mich lediglich, wieso sie mich ignorieren, was habe ich verbrochen. Alles ist bezahlt. Es ist doch mein Recht fragen zu dürfen. Oder nicht?

lampe01 15.09.2010 13:18
nad77 schrieb:
was schlägst Du vor, herumsitzen, auf NICHTS warten? Ich werde sicherlich nicht reinstürmen und alle anschreien, nein. Ich informiere mich lediglich, wieso sie mich ignorieren, was habe ich verbrochen. Alles ist bezahlt. Es ist doch mein Recht fragen zu dürfen. Oder nicht?

ich weiss es doch selber nicht was machen soll.

aber ich glaube auch dass du das gleiche zu hören bekommst wie am Telefon

nad77 16.09.2010 08:14
Wir haben solchen Schreiben nicht bekommen, aber von einem Handwerker von uns telefonisch darüber benachrichtigt, dass er uns demnächst ihn zuschickt.

Wir sind für solche Maßnahmen immer DAFÜR. Hauptsache es wird weiter gebaut. Unser Problem, wie sollen wir die Arbeit bestätigen, wenn wir nicht vom Fach sind. Wie sollen wir feststellen, ob der Arbeitsabschnitt mangelfrei durchgeführt wurde? Eigentlich würden wir nur nach Absprache mit unserem Bauleiter unterschreiben... Aber wie, wenn er nirgendwo erreichbar ist.

Falls es jemand von 123 liest, bitte dies auch überdenken.