Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Architekt - Messeangebot, Haus vorplanen ohne fixes Grundstück


Erstellt am: 27.01.14 06:02

S
Stahlbeton
27.01.14 06:02
Hallo.

Ich war gestern in Rheinberg auf der Baumesse und habe mir dort von verschiedenen Massivhausanbietern unter anderen Exposé etc. angeschaut. An einem Stand bot mir ein Architekt an man könne sich mal zusammensetzen und das Haus was einem vorschwebt planen für eine Preis vorstellung. Ich sagte ihm das ich ersteinmal noch am Sondieren etc. welche Möglichkeiten es gibt und das man ja auch den bebauungsplan kennen muss etc. Er meinte man könnte es trotzdem mal machen.

Ich hab ihm jetzt ersteinmal zugesagt, dass er mir Unterlagen schicken darf. Was meint ihr kann man das Angebot des "unverbindlichen" (meine Nachfrage; wurde mit ja kurz bestätigt durch ihn) annehmen oder entstehen hier schon irgendwelche Kosten bzw. verbindlichkeiten aller "wenn sie ein Grundstück im Zeitraum X finden müssen sie mit uns/mir bauen?"
S
stefanh
27.01.14 08:00
Soweit ich weiss ist es so:
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass jeder Bauherr weiß: Sobald ein Architekt in Aktion tritt, darf er Geld verlangen. Bitte daher den Architekten um eine Auskunft - auch unverbindlich -, schließt du einen stillschweigenden Architektenvertrag mit Ihm ab.

Unklarheiten vermeidest du, wenn du beim Erstkontakt schriftlich fixieren lässt, welche Leistung du kostenfrei (nicht unverbindlich) in Anspruch nehmen kannst und welche nicht!

Ich war damals selbst so blauäugig und hatte mir unverbindlich mal eine Vorplanung von einem Architekten geben lassen - prompt kam die Rechnung ins Haus. Aber aus Fehlern lernt man ;-)
B
Bauexperte
27.01.14 11:20
Hallo,
Stahlbeton schrieb:

Ich war gestern in Rheinberg auf der Baumesse und habe mir dort von verschiedenen Massivhausanbietern unter anderen Exposé etc. angeschaut. An einem Stand bot mir ein Architekt an man könne sich mal zusammensetzen und das Haus was einem vorschwebt planen für eine Preis vorstellung. Ich sagte ihm das ich ersteinmal noch am Sondieren etc. welche Möglichkeiten es gibt und das man ja auch den Bebauungsplan kennen muss etc. Er meinte man könnte es trotzdem mal machen.
Mit Speck fängt man Mäuse 😉

Unabhängig davon, ob nun kostenlos oder gegen Rechnung - ich würde diesen Weg an Deiner Stelle nicht gehen. Du hast weder Grundstück noch eine Vorstellung davon, was Dein zukünftiges Grundstück an Bebauungsplan und textl. Festsetzung mit sich bringt. Wenn Du jetzt munter mit diesem Architekten Dein Häuschen planst und am Ende ein Grundstück dabei herauskommt, welches die Voraussetzungen des Entwurfes nicht hergibt, ist die Enttäuschung groß. Oder - auch denkbar, Entwurf und Rahmenbedingungen des zukünftigen Grundstückes stimmen überein, Du stellst aber in der näheren Zukunft fest, daß Dir dieser Architekt (oder seine Partner) gerade nicht zusagt, dann nimmst Du Geld in die Hand, den Entwurf auch später mit einem Dritten verwenden zu dürfen.
Stahlbeton schrieb:

Ich hab ihm jetzt ersteinmal zugesagt, dass er mir Unterlagen schicken darf. Was meint ihr kann man das Angebot des "unverbindlichen" (meine Nachfrage; wurde mit ja kurz bestätigt durch ihn) annehmen oder entstehen hier schon irgendwelche Kosten bzw. verbindlichkeiten aller "wenn sie ein Grundstück im Zeitraum X finden müssen sie mit uns/mir bauen?"
Mein Vorposter hat Dir seine Erfahrung geschildert; sie entsprechen durchaus der Realität. Wenn Du also das Angebot annehmen möchtest, sorge dafür, daß der schriftliche Nachweis geführt wird, daß der Erstentwurf tatsächlich kostenlos erstellt wird.

Grüße, Bauexperte
architektengrundstückbebauungsplanrechnungentwurf